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Zuckerfest (Ramadanfest): Termine, Bräuche und Regeln
Das Zuckerfest beginnt voraussichtlich am Dienstag, 9. März 2027 und dauert drei Tage. Es beendet den Fastenmonat Ramadan und heißt auch Ramadanfest, arabisch Eid al-Fitr, türkisch Ramazan Bayramı. Gesetzlicher Feiertag ist es nicht, Berlin, Hamburg und Bremen sichern aber besondere Rechte.
Zuckerfest
9
März 2027
Dienstag
bis 11. März 2027 · voraussichtlich
kein gesetzlicher Feiertag
in 158 Tagen

Das Zuckerfest beginnt voraussichtlich am Dienstag, 9. März 2027. Mit ihm endet der Fastenmonat Ramadan: Das Fest fällt auf den ersten Tag des Folgemonats Schawwal und dauert drei Tage. Musliminnen und Muslime nennen es auch Fest des Fastenbrechens, arabisch Eid al-Fitr, türkisch Ramazan Bayramı. In Deutschland ist es kein gesetzlicher Feiertag.
Termine des Zuckerfests
Die Tabelle nennt den ersten Festtag. Die Daten folgen dem berechneten Kalender der großen islamischen Verbände und sind voraussichtlich. Gemeinden, die auf die Sichtung der Mondsichel warten, feiern mitunter einen Tag später.
| Termin | Datum | Wochentag | Kalenderwoche |
|---|---|---|---|
| Zuckerfest 2027 | 9. März 2027 | Dienstag | KW 10 |
| Zuckerfest 2028 | 26. Februar 2028 | Samstag | KW 8 |
| Zuckerfest 2029 | 14. Februar 2029 | Mittwoch | KW 7 |
| Zuckerfest 2030 | 4. Februar 2030 | Montag | KW 6 |
| Zuckerfest 2031 | 24. Januar 2031 | Freitag | KW 4 |
Ein islamischer Monat hat höchstens 30 Tage. Ist die neue Mondsichel nach dem 29. Fastentag noch nicht zu erwarten, dauert der Ramadan 30 Tage und das Fest beginnt einen Tag später. Wie der Fastenmonat abläuft, zeigt die Seite Ramadan.
Wer den Festtag festlegt
Die großen Verbände im Koordinationsrat der Muslime berechnen den Festtermin seit 2008 gemeinsam. Der Hamburger Vertrag mit den islamischen Gemeinschaften hält fest, dass diese die Daten vorher bestimmen und bekannt geben. In Bremen veröffentlicht die Senatskanzlei die Termine im Amtsblatt. Die Berliner Schulverwaltung führt sie als voraussichtlich und meldet spätere Änderungen.
Warum es Zuckerfest heißt
Der Name kommt aus dem Türkischen: Neben Ramazan Bayramı ist dort Şeker Bayramı gebräuchlich, wörtlich Zuckerfest. Er erinnert an die Süßigkeiten, die Kinder an den Festtagen traditionell geschenkt bekommen. In Gesetzen und Verträgen, etwa in Hamburg und Bremen, heißt es Ramadanfest.
Im Arabischen trägt das Fest auch den Namen kleines Fest. Höher steht nur das Opferfest, das gut zwei Monate später folgt und als wichtigstes Fest im Islam gilt. Das Ramadanfest steht an zweiter Stelle.
| Sprache | Name | Bedeutung |
|---|---|---|
| Deutsch | Zuckerfest, Ramadanfest, Fest des Fastenbrechens | Fest am Ende des Fastenmonats |
| Arabisch | Eid al-Fitr, auch al-Eid as-saghir | Fest des Fastenbrechens, kleines Fest |
| Türkisch | Ramazan Bayramı, Şeker Bayramı | Ramadanfest, Zuckerfest |
So wird das Zuckerfest gefeiert
Der erste Festtag beginnt mit dem gemeinsamen Festgebet am Morgen in der Moschee, etwa eine Stunde nach Sonnenaufgang. Danach kommen Familien und Freunde zusammen, Kinder werden beschenkt und ältere Verwandte besucht. Die drei Festtage nutzen viele für Besuche in der engen und weiteren Familie. Dazu gehören Gebäck, Süßigkeiten und oft neue oder besonders schöne Kleidung.
In türkischen Familien küssen Kinder älteren Verwandten zur Begrüßung die Hand. Manche Ältere schenken ihnen dafür Süßigkeiten oder ein kleines Taschengeld. Verbreitet ist auch, sich an den Festtagen gegenseitig um Verzeihung zu bitten.
Das Festgebet
Für das Festgebet kommen Männer und Frauen in besonders schöner Kleidung in die Moschee, in vielen Ländern auch auf große Gebetsplätze unter freiem Himmel. Einen Gebetsruf gibt es dabei nicht. Bis zum Beginn sprechen die Versammelten gemeinsam Lobpreisungen Gottes, die Takbir-Rufe. Auf das Gebet aus zwei Gebetseinheiten folgt eine Predigt.
Süßes für den Festtisch
Schon in den letzten Ramadantagen kaufen oder backen viele Familien Süßigkeiten und Gebäck für die Gäste. Verteilt werden zum Beispiel Lokum und andere Süßwaren, in Ägypten und Jordanien gehört ein besonderer Festkuchen dazu, der Kaʿk al-ʿĪd. Was gereicht wird, unterscheidet sich von Land zu Land und von Familie zu Familie.
Eine Gabe für Bedürftige
Spätestens vor dem Festgebet geben Musliminnen und Muslime eine Abgabe für Arme, die Zakat al-Fitr. Traditionell bemisst sie sich an einem Hohlmaß Grundnahrungsmittel wie Getreide, Datteln oder Reis. In westlichen Ländern sammeln viele Gemeinden stattdessen einen Geldbetrag je Person und leiten ihn an Bedürftige weiter.
Das Fest ist so traditionell mit Spenden verbunden, wie Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in seinem Grußwort zum Fest im März 2026 betonte. Auch der Bundeskanzler grüßte 2026 zum Beginn des Ramadan. Beide Texte veröffentlichte die Deutsche Islam Konferenz.
Gäste aus der Nachbarschaft
Der erste Festtag gehört vor allem der Familie. Viele Moscheegemeinden und Familien laden zum Fest aber auch ihre Nachbarschaft ein. Der Bundespräsident nannte das in seinem Grußwort eine großzügige Geste und den Ramadan ein „auch in Deutschland beheimatetes Fest“. Wer eingeladen ist, kann zum Festtag einfach „Eid Mubarak“ oder „Ein gesegnetes Fest“ wünschen.

Arbeit: kein Feiertag, aber Sonderregeln
In vielen islamisch geprägten Ländern sind an den Festtagen Schulen, Behörden und Banken geschlossen. In Deutschland gibt es dagegen kein bundesweites Recht auf einen freien Tag. Drei Länder nennen das Fest aber ausdrücklich in ihren Feiertagsgesetzen oder Verträgen:
| Land | Beschäftigte | Schule |
|---|---|---|
| Berlin | Gelegenheit zum Besuch religiöser Veranstaltungen, soweit keine unabweisbaren betrieblichen Notwendigkeiten entgegenstehen (§ 2 FeiertG) | Ein unterrichtsfreier Tag, den eine Verwaltungsvorschrift der Senatsverwaltung festlegt |
| Hamburg | Einer der ersten beiden Festtage ist religiöser Feiertag mit Recht auf Gottesdienstbesuch, der laut Vertrag den ganzen Tag umfasst (§ 3a FeiertG) | Befreiung vom Unterricht auf Wunsch |
| Bremen | Alle drei Festtage sind geschützt, Gelegenheit zum Gottesdienst an einem davon (§§ 8, 9 FeiertG) | Ein Tag unterrichtsfrei, den die Bildungssenatorin bestimmt (§ 10) |
Bemerkenswert ist die Hamburger Lösung. In einer Protokollerklärung zum Vertrag mit DITIB, SCHURA und dem Verband der Islamischen Kulturzentren heißt es, das Ramadanfest sei ganztägig gottesdienstlich geprägt. Gemeint ist nicht nur das Morgengebet, sondern der ganze Festtag mit seinen festen Abläufen. Er gilt deshalb insgesamt als Gottesdienst im Sinne des Feiertagsgesetzes.
Einen Anspruch auf Lohnfortzahlung nennen diese Vorschriften nicht. In allen anderen Ländern bleibt der Urlaubsantrag. Der Arbeitgeber muss den Wunsch berücksichtigen, wenn keine dringenden betrieblichen Belange entgegenstehen (§ 7 Abs. 1 BUrlG). Tarif- und Arbeitsverträge können mehr regeln.
Planen mit einem beweglichen Fest
Der Wochentag des ersten Festtags entscheidet, wie viel Urlaub nötig ist. Diesmal ist es ein Dienstag; die Wochentage der Folgejahre zeigt die Tabelle oben. Wer in einer Gemeinde feiert, die einen Tag später beginnt, sollte das beim Urlaubsantrag gleich angeben.
Teams, Vereine und Schulen legen Prüfungen und Feiern am besten nicht auf den ersten Festtag. Im Schichtdienst hilft oft ein Tausch mit Kolleginnen oder Kollegen, die an anderen Festtagen frei haben möchten.
Schule: unterrichtsfreie Tage
In Berlin steht der unterrichtsfreie Tag in einer Verwaltungsvorschrift der Senatsverwaltung für Bildung. Wer das Fest einen Tag später begeht, beantragt die Beurlaubung schriftlich bei der Schulleitung. Bremen gibt Schülerinnen und Schülern allgemeinbildender Schulen sowie der Fach- und Berufsfachschulen frei, Berufsschüler werden auf Antrag befreit.
Bremen erlaubt der Bildungssenatorin außerdem, an weiteren Tagen vom Unterricht zu befreien (§ 10 Abs. 2). In Bayern verpflichtet § 20 Abs. 3 der Schulordnung die Schulen, ausreichend Gelegenheit zur Erfüllung religiöser Pflichten zu geben. In den übrigen Ländern regeln Schulgesetze und Erlasse die Beurlaubung; den Antrag reichen Eltern rechtzeitig vor dem Fest bei der Schule ein. Fällt das Fest in die Ferien, erübrigt sich der Antrag; die Termine zeigt die Übersicht Schulferien.
Grüße zum Zuckerfest
Weltweit verbreitet ist der arabische Gruß „Eid Mubarak“, gesegnetes Fest; der Koordinationsrat der Muslime schreibt „Îd mubarak“. Auf Türkisch wünscht man „Bayramınız mübarek olsun“ oder kurz „İyi bayramlar“, schöne Festtage. Auf Deutsch passt „Ein gesegnetes Fest“ oder „Frohes Fest“.
Quellen
- Zentralrat der Muslime in Deutschland: Islamische Feiertage 2019–2027
- Islamisches Zentrum München: Islamische Feiertage 2026–2029 und Fiqh Council of North America: Islamic Calendar
- Bundeszentrale für politische Bildung, Islam-Lexikon: Zuckerfest
- IGMG: Islamische Feste – Zeiten des Gedenkens und Feierns
- Deutsche Islam Konferenz: Grußwort des Bundespräsidenten zum Ende des Ramadan (2026)
- Berlin: Gesetz über die Sonn- und Feiertage und Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 8/2020 (PDF)
- Hamburg: Feiertagsgesetz und Vertrag mit DITIB, SCHURA und VIKZ, Artikel 3 (PDF)
- Bremen: Gesetz über die Sonn-, Gedenk- und Feiertage, §§ 8–10
- § 20 Bayerische Schulordnung und § 7 BUrlG
- Koordinationsrat der Muslime: Grußwort mit „Îd mubarak“
- Wikipedia: Fest des Fastenbrechens, Ramazan Bayramı (türkisch) und Eid Mubarak (englisch) – ergänzend, Bräuche und Grußformeln
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Neujahrsfest (Kurden, Iran, Zentralasien)
Zuckerfest nach Jahren
Häufige Fragen
Warum heißt das Ramadanfest auch Zuckerfest?
Der Name stammt aus dem Türkischen, wo das Fest auch Şeker Bayramı heißt. Er erinnert an die Süßigkeiten, die Kinder an den Festtagen traditionell geschenkt bekommen.
Wie viele Tage dauert das Zuckerfest?
Gefeiert wird drei Tage lang, beginnend voraussichtlich am Dienstag, 9. März 2027. Höhepunkt ist der erste Tag mit dem Festgebet am Morgen.
Was wünscht man Muslimen zum Zuckerfest?
Weltweit verbreitet ist „Eid Mubarak“, gesegnetes Fest. Türkischsprachige sagen „Bayramınız mübarek olsun“; auf Deutsch passt „Ein gesegnetes Fest“.
Bekommen muslimische Kinder zum Zuckerfest schulfrei?
In Berlin und Bremen ist ein Festtag unterrichtsfrei, in Hamburg gibt es auf Wunsch eine Befreiung. In den anderen Ländern stellen Eltern einen Antrag auf Beurlaubung bei der Schule.
Muss man am Zuckerfest arbeiten?
Grundsätzlich ja, denn das Fest ist kein gesetzlicher Feiertag. In Berlin, Hamburg und Bremen gibt es Gelegenheit zum Gottesdienst; wer ganz frei haben möchte, beantragt Urlaub.
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