Feiertage
Stille Feiertage und Tanzverbot: Was in den Ländern gilt
Stille Feiertage sind Tage, an denen die Feiertagsgesetze der Länder öffentliche Tanzveranstaltungen und laute Unterhaltung einschränken. Am stärksten geschützt ist der Karfreitag. Welche Tage still sind und zu welchen Uhrzeiten, regelt jedes Land selbst.

Stille Feiertage sind Tage, an denen die Feiertagsgesetze der Länder öffentliche Tanzveranstaltungen und andere laute Unterhaltung einschränken. Am bekanntesten ist das Tanzverbot am Karfreitag. Welche Tage still sind und ab wann der Schutz gilt, legt jedes Land selbst fest. Ein bundesweites Gesetz dazu gibt es nicht.
Warum es stille Tage gibt
Der Schutz von Sonn- und Feiertagen hat Verfassungsrang. Über Art. 140 des Grundgesetzes gilt Art. 139 der Weimarer Reichsverfassung fort. Danach bleiben der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ gesetzlich geschützt.
Wie dieser Schutz im Einzelnen aussieht, regeln die Länder in ihren Sonn- und Feiertagsgesetzen. Neben dem allgemeinen Schutz aller Sonn- und Feiertage heben sie einzelne Tage mit ernstem Charakter besonders hervor. Das sind vor allem Tage der Trauer und des Gedenkens wie Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag.
Der Karfreitag erinnert an den Kreuzestod Jesu. Der Volkstrauertag ist ein staatlicher Gedenktag für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. Am Totensonntag, in der evangelischen Kirche auch Ewigkeitssonntag genannt, gedenken viele Menschen ihrer Verstorbenen.
Was „still“ bedeutet
Still heißt nicht, dass Musik oder Feiern grundsätzlich verboten sind. Die Gesetze richten sich gegen öffentliche Veranstaltungen, die dem ernsten Charakter des Tages widersprechen. Dazu zählen Tanzpartys, Disco-Abende und Unterhaltungsprogramme in Gaststätten, je nach Land auch Sportveranstaltungen oder Umzüge.
Wie weit das gehen kann, zeigt das bayerische Feiertagsgesetz. Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen sind dort an stillen Tagen nur erlaubt, wenn der ernste Charakter gewahrt bleibt (Art. 3 Abs. 2 BayFTG). Am Karfreitag sind in Räumen mit Schankbetrieb zusätzlich musikalische Darbietungen jeder Art verboten. Sport ist an stillen Tagen erlaubt, außer am Karfreitag und am Buß- und Bettag.
Andere Länder setzen eigene Grenzen. Das niedersächsische Gesetz lässt am Karfreitag nur bestimmte öffentliche Veranstaltungen zu (§ 6 NFeiertagsG). Sie müssen der „geistig-seelischen Erhebung“ oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen. Ein Konzert mit geistlicher Musik kann deshalb erlaubt sein, eine Tanzparty ist es nicht.
Gaststätten und Restaurants
Der normale Betrieb von Gaststätten bleibt erlaubt. Niedersachsen verbietet am Volkstrauertag und am Totensonntag ab 5 Uhr nur Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen. Essen gehen ist also möglich, die Live-Band oder der Tanzabend im selben Lokal dagegen nicht.
Private Feiern
Die Tanzverbote gelten für öffentliche Veranstaltungen, nicht für die Geburtstagsfeier in der eigenen Wohnung. Einige Gesetze verbieten an Sonn- und Feiertagen aber allgemein öffentlich bemerkbare Handlungen, die die äußere Ruhe stören, etwa § 4 NFeiertagsG. Laute Musik bei offenem Fenster kann also auch an einem stillen Tag Ärger mit dem Ordnungsamt bringen. Geschützt sind zudem Gottesdienste: Niedersachsen verbietet an Sonn- und Feiertagen von 7 bis 11 Uhr Veranstaltungen, die religiöse Feiern stören (§ 5 NFeiertagsG).
Welche Tage still sind
Die Liste der stillen Tage unterscheidet sich von Land zu Land. In allen Ländern, deren Regeln wir im Gesetzestext oder auf einer amtlichen Seite prüfen konnten, ist der Karfreitag am stärksten geschützt. Volkstrauertag und Totensonntag sind dort ebenfalls stille Tage.
- Karfreitag: in allen geprüften Ländern, meist ganztägig, in Bremen von 6 bis 21 Uhr.
- Volkstrauertag und Totensonntag: in allen geprüften Ländern, mit einem Beginn zwischen 0 und 6 Uhr. Die Termine stehen auf den Seiten zum Volkstrauertag und zum Totensonntag.
- Gründonnerstag und Karsamstag: etwa in Bayern, Hessen und Niedersachsen. In Brandenburg reicht das Tanzverbot des Karfreitags bis Karsamstag 4 Uhr.
- Buß- und Bettag: unter anderem in Bayern und Sachsen; in Sachsen ist er zugleich gesetzlicher Feiertag. Mehr dazu beim Buß- und Bettag.
- Allerheiligen und Aschermittwoch: in Bayern, siehe Allerheiligen.
- Heiligabend: Tanzverbot ab dem Nachmittag, in Bayern ab 14 Uhr, in Brandenburg ab 13 Uhr, in Hessen ab 17 Uhr. Niedersachsen verbietet Tanzveranstaltungen an Heiligabend ohne Uhrzeitangabe.
- Allerseelen: in Niedersachsen geschützt in Gemeinden mit mindestens zwei Fünfteln katholischer Bevölkerung (§ 8 NFeiertagsG).
- Alle gesetzlichen Feiertage: In Hessen sind öffentliche Tanzveranstaltungen an gesetzlichen Feiertagen außerdem von 4 bis 12 Uhr verboten.
Einige dieser Tage sind keine gesetzlichen Feiertage. Gründonnerstag, Karsamstag, Aschermittwoch und Heiligabend sind Werktage, Volkstrauertag und Totensonntag fallen ohnehin auf einen Sonntag. Der Schutz betrifft dann Veranstaltungen, nicht die Arbeitszeit.
Stille Tage nach Ländern
Die Tabelle fasst zusammen, was wir im jeweiligen Landesgesetz oder auf einer amtlichen Seite bestätigen konnten (Stand: Oktober 2026). Wo das nicht möglich war, verweisen wir auf das Landesrechtsportal. Die Uhrzeiten beziehen sich auf das Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen.
| Land | Stille Tage | Zeitfenster Tanzverbot | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | siehe Landesgesetz | Feiertagsgesetz im Landesrecht BW | |
| Bayern | Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag, Heiligabend | 2 bis 24 Uhr; Karfreitag und Karsamstag 0 bis 24 Uhr; Heiligabend ab 14 Uhr | Art. 3 BayFTG |
| Berlin | siehe Landesgesetz | Berliner Vorschriftendatenbank | |
| Brandenburg | Karfreitag, Volkstrauertag, Totensonntag, Heiligabend | Karfreitag 0 Uhr bis Karsamstag 4 Uhr; Volkstrauertag und Totensonntag 4 bis 24 Uhr; Heiligabend 13 bis 24 Uhr | §§ 5, 6 Feiertagsgesetz |
| Bremen | Karfreitag, Volkstrauertag, Totensonntag | Karfreitag 6 bis 21 Uhr; Volkstrauertag und Totensonntag 6 bis 17 Uhr | § 6 Gesetz über die Sonn-, Gedenk- und Feiertage |
| Hamburg | siehe Landesgesetz | Landesrecht Hamburg | |
| Hessen | Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Volkstrauertag, Totensonntag, Heiligabend | Gründonnerstag ab 4 Uhr; Karfreitag und Karsamstag ab 0 Uhr; Volkstrauertag und Totensonntag ab 4 Uhr; Heiligabend ab 17 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen außerdem 4 bis 12 Uhr | Hessisches Innenministerium |
| Mecklenburg-Vorpommern | siehe Landesgesetz | Landesrecht M-V | |
| Niedersachsen | Karfreitag, Volkstrauertag, Totensonntag; Tanzverbot auch Gründonnerstag, Karsamstag, Heiligabend; Allerseelen in Gemeinden mit hohem katholischem Bevölkerungsanteil | ganztägig (0 bis 24 Uhr), Gründonnerstag ab 5 Uhr; Veranstaltungen in Gaststätten am Volkstrauertag und Totensonntag ab 5 Uhr | §§ 1, 6, 8, 9 NFeiertagsG |
| Nordrhein-Westfalen | siehe Landesgesetz | recht.nrw.de | |
| Rheinland-Pfalz | siehe Landesgesetz | Landesrecht Rheinland-Pfalz | |
| Saarland | siehe Landesgesetz | Landesrecht Saarland | |
| Sachsen | Karfreitag, Buß- und Bettag, Volkstrauertag, Totensonntag | Karfreitag ganztägig; übrige Tage 3 bis 24 Uhr | § 6 SächsSFG |
| Sachsen-Anhalt | siehe Landesgesetz | Landesrecht Sachsen-Anhalt | |
| Schleswig-Holstein | siehe Landesgesetz | Gesetze-Rechtsprechung Schleswig-Holstein | |
| Thüringen | siehe Landesgesetz | Landesrecht Thüringen | |
Wer die Feiertage der Länder nebeneinander sehen möchte, findet sie im Feiertage-Vergleich der Bundesländer. Hintergründe zu Karwoche und Totengedenken stehen im Ratgeber Religiöse Feiertage.
Sport an stillen Tagen
Auch beim Sport unterscheiden sich die Regeln. In den geprüften Gesetzen gilt Folgendes:
- Bayern: Sport ist an stillen Tagen erlaubt, nur nicht am Karfreitag und am Buß- und Bettag.
- Brandenburg: kein öffentlicher Sport am Karfreitag, am Totensonntag bis 11 Uhr und am Heiligabend ab 13 Uhr.
- Bremen: keine gewerblichen Sportveranstaltungen am Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag in den genannten Zeitfenstern.
- Niedersachsen: am Karfreitag keine öffentlichen Sportveranstaltungen; am Volkstrauertag und am Totensonntag keine gewerblichen.
- Sachsen: am Karfreitag ganztägig kein Sport, an den übrigen stillen Tagen bis 11 Uhr.
Ausnahmen und Genehmigungen
Die geprüften Gesetze erlauben Ausnahmen im Einzelfall. Zuständig ist je nach Land eine andere Stelle, und die Hürden sind unterschiedlich hoch:
- Bayern: die Gemeinde, aus wichtigen Gründen im Einzelfall (Art. 5 BayFTG).
- Brandenburg: die Kreisordnungsbehörde, wenn ein „dringendes Bedürfnis“ vorliegt (§ 8 Feiertagsgesetz).
- Bremen: der Senator für Inneres und Sport, aus wichtigen Gründen im Einzelfall (§ 11).
- Niedersachsen: die Gemeinde, „aus besonderem Anlass im Einzelfall“ (§ 14 Abs. 1 Nr. 5 NFeiertagsG).
- Sachsen: die Kreispolizeibehörde, im Einzelfall aus wichtigem Grund; vorher sind die betroffenen Religionsgemeinschaften anzuhören (§ 7 SächsSFG).
Wer eine Veranstaltung an einem stillen Tag plant, sollte den Antrag früh stellen und begründen. Hilfreich ist eine Darstellung, warum die Veranstaltung den ernsten Charakter des Tages nicht stört. Manche Formate brauchen gar keine Ausnahme, etwa Konzerte geistlicher Musik in Niedersachsen nach § 6 NFeiertagsG.
Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten. In Niedersachsen kann nach § 13 NFeiertagsG eine Geldbuße verhängt werden, wenn jemand nach den §§ 4 bis 9 verbotene Veranstaltungen durchführt.
Karfreitag in Bayern: der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
Bis 2016 schloss Art. 5 BayFTG Befreiungen für den Karfreitag ausdrücklich aus. Dagegen wehrte sich der Bund für Geistesfreiheit München. Die Stadt München hatte ihm für Karfreitag 2007 eine Tanzveranstaltung untersagt, die Teil eines Abends unter dem Motto „Heidenspaß statt Höllenqual“ war.
Mit Beschluss vom 27. Oktober 2016 (1 BvR 458/10) erklärte das Bundesverfassungsgericht diesen Ausschluss für nichtig. Den Karfreitag als stillen Tag besonders zu schützen, ist nach dem Beschluss grundsätzlich zulässig. Das Gesetz schreibe niemandem eine innere Haltung vor, sondern schaffe nur einen äußeren Ruherahmen.
Eine Befreiung aber selbst aus wichtigen Gründen von vornherein auszuschließen, sei unverhältnismäßig. Fällt eine Veranstaltung ihrerseits unter die Glaubens-, Weltanschauungs- oder Versammlungsfreiheit, muss eine Ausnahme möglich sein. Seitdem können bayerische Gemeinden auch für den Karfreitag eine Befreiung erteilen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das Tanzverbot selbst blieb bestehen.
Was das für Gastronomie, Vereine und Veranstalter heißt
Für Wirte und Clubs kommt es auf die genaue Uhrzeit an. In Bayern beginnt der Schutz an den meisten stillen Tagen erst um 2 Uhr. Eine Halloween-Party in der Nacht vor Allerheiligen darf dort also bis 2 Uhr laufen. Dasselbe gilt für Faschingsfeiern in der Nacht zum Aschermittwoch.
Am Karfreitag und am Karsamstag gilt der Schutz in Bayern dagegen schon ab 0 Uhr. Am Karfreitag verbietet das Gesetz dort in Räumen mit Schankbetrieb sogar musikalische Darbietungen jeder Art. Wer unsicher ist, fragt am besten vorab bei der zuständigen Behörde nach.

In Sachsen sind öffentliche Tanzveranstaltungen am Buß- und Bettag, am Volkstrauertag und am Totensonntag bis 3 Uhr möglich. In Bremen darf am Karfreitag ab 21 Uhr wieder getanzt werden, am Volkstrauertag und am Totensonntag ab 17 Uhr. Besonders im November liegen mehrere stille Tage dicht beieinander, in Bayern sind es mit Allerheiligen, Volkstrauertag, Buß- und Bettag und Totensonntag gleich vier.
Vor der Planung einer Veranstaltung an oder vor einem stillen Tag helfen diese Fragen:
- In welchem Land und welcher Gemeinde findet die Veranstaltung statt?
- Ab welcher Uhrzeit beginnt der Schutz, und wann endet er?
- Ist die Veranstaltung öffentlich, und hat sie Unterhaltungs- oder Tanzcharakter?
- Gelten eigene Regeln für Sport, Umzüge oder Märkte?
- Ist eine Ausnahme nötig, und wer entscheidet darüber?
Für Märkte gelten teils eigene Regeln. Niedersachsen erlaubt den Gemeinden etwa Ausnahmen für bestimmte Spezial- und Jahrmärkte (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 und 4 NFeiertagsG). Viele Städte informieren vor Ostern und im November auf ihren Internetseiten, was vor Ort gilt.
Die Gesetze ändern sich gelegentlich, und die Regeln werden in den Landtagen immer wieder diskutiert. Die heutige Fassung von Art. 3 BayFTG gilt seit dem 1. August 2013, das Bremer Gesetz wurde zuletzt 2025 geändert. Prüfen Sie deshalb vor jeder Planung den aktuellen Stand im Landesrecht.
Quellen
- Grundgesetz, Art. 140 (mit Art. 139 der Weimarer Reichsverfassung)
- Bayern: Art. 3 Feiertagsgesetz (BayFTG), stille Tage
- Bayern: Art. 5 Feiertagsgesetz (BayFTG), Befreiung
- Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 27. Oktober 2016, 1 BvR 458/10
- Brandenburg: Feiertagsgesetz (FTG)
- Bremen: Gesetz über die Sonn-, Gedenk- und Feiertage
- Hessisches Ministerium des Innern: Tanz-, Sport- und Zirkusveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen
- Niedersachsen: Niedersächsisches Gesetz über die Feiertage (NFeiertagsG)
- Sachsen: Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG)
- Landesrechtsportale der übrigen Länder: Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Häufige Fragen
Darf man an stillen Feiertagen zu Hause feiern?
Ja. Die Tanzverbote gelten für öffentliche Veranstaltungen. Laute Musik, die nach außen dringt, kann aber gegen den allgemeinen Sonn- und Feiertagsschutz verstoßen.
Ab wann gilt das Tanzverbot am Karfreitag?
Das hängt vom Land ab. In Bayern und Hessen gilt es ab 0 Uhr, in Bremen von 6 bis 21 Uhr und in Brandenburg von 0 Uhr bis Karsamstag 4 Uhr.
Wer erteilt eine Ausnahme vom Tanzverbot?
Je nach Land die Gemeinde, die Kreisordnungs- oder Kreispolizeibehörde oder in Bremen der Senator für Inneres und Sport. Nötig ist meist ein wichtiger Grund oder ein besonderer Anlass im Einzelfall.
Was droht bei einem Verstoß gegen das Tanzverbot?
Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße geahndet werden, in Niedersachsen etwa nach § 13 NFeiertagsG.
Sind stille Feiertage arbeitsfrei?
Nur wenn sie zugleich gesetzliche Feiertage sind, wie der Karfreitag. Gründonnerstag, Karsamstag oder Heiligabend sind trotz Tanzverbot Werktage; Arbeits- und Tarifverträge können Abweichendes regeln.
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