Schulferien
Schulferien-Regelung: Wer die Ferientermine festlegt
Die Sommerferien beschließt die Kultusministerkonferenz (KMK) für alle 16 Länder gemeinsam, derzeit bis 2030. Alle übrigen Ferien legt jedes Land selbst fest. Grundlage ist Artikel 25 der Ländervereinbarung von 2020, die das Hamburger Abkommen von 1964 ersetzt hat.

Die Schulferien legen in Deutschland die Länder fest. Die Sommerferien stimmen alle 16 Länder gemeinsam in der Kultusministerkonferenz (KMK) ab, alle übrigen Ferien bestimmt jedes Land für sich. Der Bund entscheidet nicht mit. Die gemeinsamen Regeln stehen seit 2021 in einer Ländervereinbarung, die das Hamburger Abkommen von 1964 abgelöst hat.
Gerade hat kein Land Schulferien.
Als Nächstes
- Hessen: Herbstferien ab Montag, 05.10.2026
- Rheinland-Pfalz: Herbstferien ab Montag, 05.10.2026
- Saarland: Herbstferien ab Montag, 05.10.2026
- Bremen: Herbstferien ab Montag, 12.10.2026
- Niedersachsen: Herbstferien ab Montag, 12.10.2026
- Sachsen: Herbstferien ab Montag, 12.10.2026
- Schleswig-Holstein: Herbstferien ab Montag, 12.10.2026
- Thüringen: Herbstferien ab Montag, 12.10.2026
- Mecklenburg-Vorpommern: Herbstferien ab Donnerstag, 15.10.2026
- Nordrhein-Westfalen: Herbstferien ab Samstag, 17.10.2026
- Berlin: Herbstferien ab Montag, 19.10.2026
- Brandenburg: Herbstferien ab Montag, 19.10.2026
- Hamburg: Herbstferien ab Montag, 19.10.2026
- Sachsen-Anhalt: Herbstferien ab Montag, 19.10.2026
- Baden-Württemberg: Herbstferien ab Montag, 26.10.2026
- Bayern: Herbstferien ab Montag, 02.11.2026
Stand: Samstag, 3. Oktober 2026 – wird täglich aktualisiert.
Die Übersicht zeigt, welche Länder gerade Ferien haben und wo sie als Nächstes beginnen. Alle Termine nach Land und Jahr finden Sie unter Schulferien in Deutschland.
Wer welche Ferien festlegt
Für die Schulferien sind drei Ebenen zuständig: die Länder gemeinsam, jedes Land allein und bei beweglichen Ferientagen oft die Schulen vor Ort. Die Tabelle zeigt, wer worüber entscheidet und auf welcher Grundlage.
| Wer | Entscheidet über | Grundlage |
|---|---|---|
| Kultusministerkonferenz (alle Länder gemeinsam) | Termine der Sommerferien, gemeinsamer Rahmen für alle Ferien | Ländervereinbarung, Art. 25 Abs. 1 und 2 |
| Kultus- oder Bildungsministerium des Landes | Herbst-, Weihnachts-, Winter-, Oster- und Pfingstferien | Ländervereinbarung, Art. 25 Abs. 3; Landesrecht |
| Schule oder Schulaufsicht (je nach Land) | einzelne bewegliche Ferientage | Ferienregelung des Landes |
| Bund | keine Zuständigkeit | Art. 30 Grundgesetz |
Warum die Länder zuständig sind
Schule ist in Deutschland Sache der Länder. Nach Artikel 30 des Grundgesetzes erfüllen die Länder die staatlichen Aufgaben, soweit das Grundgesetz nichts anderes regelt. Eine Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für das Schulwesen sieht es nicht vor. Man spricht deshalb von der Kulturhoheit der Länder.
Damit die 16 Schulsysteme vergleichbar bleiben, stimmen sich die Länder in der KMK ab. Ihr voller Name lautet „Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland“. Gegründet wurde sie 1948. Seit dem 1. Juli 2024 bestehen unter ihrem Dach eigene Ministerkonferenzen für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Beschlüsse der KMK sind keine Gesetze. Sie gelten als politische Verpflichtung, die jedes Land in eigenes Recht umsetzt. Bei den Ferien geschieht das je nach Land durch Verordnung, Erlass oder Bekanntmachung des zuständigen Ministeriums.
Wie ein Ferientermin entsteht
- Eine Arbeitsgruppe der Länder stimmt die Sommerferien für mehrere Jahre im Voraus ab.
- Die KMK beschließt diese Sommerferienregelung für alle 16 Länder.
- Jedes Land legt seine übrigen Ferien selbst fest, meist für mehrere Schuljahre.
- Die Länder melden alle Termine dem Sekretariat der KMK, das sie als Übersicht veröffentlicht.
- In Ländern mit beweglichen Ferientagen kommen einzelne freie Tage hinzu, die meist die Schule oder die Schulaufsicht festlegt.
Vom Hamburger Abkommen zur Ländervereinbarung
Gut 56 Jahre lang war das Hamburger Abkommen die gemeinsame Grundlage der Länder. Sie schlossen es am 28. Oktober 1964, überarbeitet wurde es am 14. Oktober 1971. Das Abkommen legte den Beginn des Schuljahres einheitlich auf den 1. August. Viele Länder stellten dafür mit Kurzschuljahren um, bis 1967 war die Umstellung abgeschlossen.
Am 15. Oktober 2020 beschloss die KMK die „Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens“. Sie gilt seit dem 9. Februar 2021 und tritt nach ihrem Artikel 44 an die Stelle des Hamburger Abkommens. Die Ferien regelt Artikel 25, den Beginn des Schuljahres Artikel 24.
| Regel | Hamburger Abkommen (1964/1971) | Ländervereinbarung (seit 2021) |
|---|---|---|
| Schuljahr | beginnt am 1. August | 1. August bis 31. Juli |
| Ferien je Schuljahr | 75 Werktage | 75 Werktage einschließlich zwölf Samstagen, bewegliche Ferientage inbegriffen |
| Zeitraum der Sommerferien | 1. Juli bis 10. September | 20. Juni bis 15. September |
| Gültig | 1964 bis Februar 2021 | seit 9. Februar 2021 |
Was 75 Werktage bedeuten
Werktage sind alle Tage außer Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, also auch die Samstage. In die 75 Ferien-Werktage sind zwölf Samstage eingerechnet, die übrigen 63 Tage liegen zwischen Montag und Freitag. Das entspricht gut zwölfeinhalb Schulwochen.
Gesetzliche Feiertage in den Ferien zählen nicht mit, etwa die Weihnachtstage oder der Ostermontag. Deshalb wirken die Ferien im Kalender länger, als die Zahl 75 vermuten lässt. Abgesehen von den Sommerferien verteilt jedes Land seine Ferientage selbst über das Schuljahr.
So funktioniert die Sommerferienregelung
Die Sommerferien stimmt eine Arbeitsgruppe der Länder für mehrere Jahre im Voraus ab, danach beschließt sie die KMK. Damit nicht alle Familien zur selben Zeit losfahren, gilt ein rollierendes System mit fünf Ländergruppen. Die KMK begründet es ausdrücklich mit dem Verkehr und der Nachfrage nach Unterkünften in den Feriengebieten.
| Gruppe | Länder | Lage der Sommerferien |
|---|---|---|
| I | Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein | wechselt von Jahr zu Jahr |
| II | Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen | wechselt von Jahr zu Jahr |
| III | Nordrhein-Westfalen | wechselt von Jahr zu Jahr |
| IV | Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland | wechselt von Jahr zu Jahr |
| V | Baden-Württemberg, Bayern | immer der letzte Termin |
Die Gruppen I bis IV tauschen die frühen und späten Termine reihum. Die Länder einer Gruppe beginnen meist im Abstand weniger Tage, nicht immer am selben Tag. Bayern und Baden-Württemberg haben traditionell Pfingstferien und deshalb stets den letzten Termin. So bleibt laut KMK genug Lern- und Prüfungszeit zwischen Pfingst- und Sommerferien.
Korridor und Mindestdauer
Nach Artikel 25 der Ländervereinbarung kann für die Sommerferien der Zeitraum vom 20. Juni bis 15. September ausgeschöpft werden. Die Mindestdauer beträgt sechs Wochen. Enden die sechs Wochen in der Wochenmitte, dürfen die Länder die Ferien bis zum folgenden Wochenende verlängern. Bayern schöpfte den Korridor 2025 voll aus: Die Sommerferien endeten dort am 15. September.
Ganz starr ist der Korridor nicht: Mecklenburg-Vorpommern beginnt 2029 laut KMK-Beschluss schon am 18. Juni. Für die niedersächsischen Nordseeinseln sowie für Sylt, Föhr, Amrum, Helgoland und die Halligen gelten Sonderregelungen.
Die Termine bis 2030
Die aktuelle langfristige Regelung hat die KMK am 9. Dezember 2021 beschlossen. Sie legt die Sommerferien aller Länder für die Jahre 2025 bis 2030 fest. Durch die Rotation verschieben sich die Termine eines Landes deutlich: Nordrhein-Westfalen startet 2027 am 19. Juli, 2030 schon am 24. Juni.
Die Ferienwelle zeigt alle Schulferien des Jahres 2027 als Band. Die Sommerferien der 16 Länder verteilen sich darin über gut elf Wochen, von Ende Juni bis Mitte September.
Was nach 2030 kommt
Für die Jahre ab 2031 steht auf der Ferienseite der KMK noch keine Regelung (Stand: Oktober 2026). Die Länder müssen die Sommerferien dafür neu abstimmen und beschließen. Erst dann steht fest, wie die Gruppen ab 2031 wechseln.
Wer die übrigen Ferien festlegt
Herbst-, Weihnachts-, Winter-, Oster- und Pfingstferien bestimmt jedes Land selbst (Art. 25 Abs. 3 Ländervereinbarung). Zuständig ist das Kultus- oder Bildungsministerium. Die Länder melden ihre Termine dem Sekretariat der KMK, das sie als gemeinsame Übersicht veröffentlicht.
Bayern und Baden-Württemberg haben längere Pfingstferien, die meisten anderen Länder kürzere oder keine. Winterferien im Februar gibt es in vielen Ländern, aber nicht in allen. Die Herbstferien dauern je nach Land eine oder zwei Wochen. Am Ende muss die Summe aller Ferien wieder 75 Werktage ergeben.
Die Termine der Sommerferien und aller anderen Ferienarten finden Sie bei uns nach Ferienart sortiert. Welche Länder zur selben Zeit frei haben, zeigt der Ferien-Vergleich.

Bewegliche Ferientage
Zu den 75 Ferien-Werktagen zählen nach Artikel 25 auch einzelne bewegliche Ferientage. Wie viele es gibt und wer sie festlegt, regelt jedes Land selbst. Je nach Land bestimmt die einzelne Schule die Tage, oft über die Schulkonferenz, oder die Schulaufsicht für alle Schulen eines Bezirks.
Laut Ferienkalender der KMK für das Schuljahr 2026/27 haben zehn Länder bewegliche Ferientage. Die Spanne reicht von einem Tag in Brandenburg und Sachsen bis zu sechs Tagen in Rheinland-Pfalz. Für Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen weist der Kalender keine aus. Die Zahl kann sich von Schuljahr zu Schuljahr ändern.
Typische Termine sind Brückentage, etwa der Freitag nach Christi Himmelfahrt, und in Karnevalsregionen der Rosenmontag. Wo die Schulen selbst entscheiden, können zwei Schulen in derselben Stadt an unterschiedlichen Tagen frei haben.
Ferien und Feiertage: der Unterschied
Ferien und Feiertage folgen unterschiedlichen Regeln. Feiertage legen die Länder in ihren Feiertagsgesetzen fest, sie gelten für alle Menschen im Land. Ferien betreffen nur die Schulen und werden von den Kultus- und Bildungsministerien festgesetzt.
Fällt ein gesetzlicher Feiertag in die Schulzeit, ist ohnehin unterrichtsfrei. Fronleichnam etwa ist nur in einigen Ländern Feiertag, dort aber an allen Schulen frei.
Häufige Irrtümer
- „Die KMK legt alle Ferien fest.“ Sie beschließt nur die Sommerferien. Alle anderen Ferien bestimmen die Länder.
- „Ferien beginnen immer an einem Montag.“ Die Länder geben den ersten Ferientag an, und der kann auf jeden Wochentag fallen. 2027 beginnen die Sommerferien in Berlin, Brandenburg und Hamburg an einem Donnerstag, in Schleswig-Holstein an einem Samstag.
- „Im Nachbarland sind die Ferien gleich.“ Auch Nachbarländer haben oft unterschiedliche Termine. 2027 beginnen die Sommerferien in Niedersachsen am 8. Juli, in Nordrhein-Westfalen am 19. Juli.
- „Ein Brückentag ist schulfrei.“ Er ist ein normaler Schultag, solange er nicht als beweglicher Ferientag festgelegt ist.
Wann neue Ferientermine erscheinen
Die Sommerferien stehen viele Jahre im Voraus fest: Die Termine für 2025 bis 2030 lagen schon Ende 2021 vor. Die übrigen Ferien legen die Länder in der Regel für mehrere Schuljahre im Voraus fest. Die KMK veröffentlicht die gemeldeten Termine als Ferienkalender je Schuljahr, derzeit bis zum Schuljahr 2028/29. Für jedes Land gibt es dort auch eine Kalenderdatei zum Herunterladen.
Für die Planung heißt das: Den Sommerurlaub können Sie Jahre vorher festmachen, die übrigen Ferien meist zwei bis drei Jahre vorher. Bereits veröffentlichte Termine ändern die Länder nur selten. Maßgeblich ist immer die Bekanntmachung des eigenen Landes.
Was die Regelung für Familien bedeutet
Durch die Rotation verschieben sich die Sommerferien eines Landes über die Jahre um mehrere Wochen. In Schleswig-Holstein etwa beginnen sie 2028 am 24. Juni, 2030 erst am 8. Juli. Wer Urlaub, Kinderbetreuung oder einen Umzug plant, sollte deshalb nicht vom Vorjahr ausgehen. Besonders wichtig ist der Blick auf die Termine, wenn Kinder in verschiedenen Ländern zur Schule gehen.
Tipps zu Reisezeiten, Stau und Brückentagen finden Sie im Ratgeber Urlaub planen. Dort steht auch, wie Sie die Ferien anderer Länder bei der Reiseplanung berücksichtigen.
Quellen
- Kultusministerkonferenz: Ferienregelung
- Kultusministerkonferenz: Langfristige Sommerferienregelung 2025 bis 2030 (PDF)
- Kultusministerkonferenz: Ländervereinbarung vom 15. Oktober 2020 (PDF)
- Kultusministerkonferenz: Ferienkalender
- Kultusministerkonferenz: Ferien im Schuljahr 2026/2027 (PDF)
- Kultusministerkonferenz: Die Kultusministerkonferenz
- Grundgesetz, Artikel 30
- Wikipedia: Hamburger Abkommen (ergänzend)
Häufige Fragen
Sind die Ferienbeschlüsse der KMK rechtlich verbindlich?
Nein, Beschlüsse der KMK sind keine Gesetze. Sie gelten als politische Verpflichtung der Länder, die jedes Land über eigene Verordnungen oder Erlasse umsetzt.
Wie funktioniert die Rotation der Sommerferien?
Die Länder sind in fünf Gruppen eingeteilt. Die Gruppen I bis IV wechseln sich mit frühen und späten Terminen ab, Gruppe V mit Bayern und Baden-Württemberg hat stets den letzten Termin.
Gilt das Hamburger Abkommen noch?
Nein. Seit dem 9. Februar 2021 gilt die Ländervereinbarung, die die KMK am 15. Oktober 2020 beschlossen hat. Sie ersetzt das Abkommen von 1964 ausdrücklich in ihrem Artikel 44.
Was passiert mit den Sommerferien nach 2030?
Für die Jahre ab 2031 hat die KMK noch keine Regelung veröffentlicht (Stand: Oktober 2026). Die Länder müssen Termine und Reihenfolge der Ländergruppen dafür neu abstimmen.
Welche Länder haben bewegliche Ferientage?
Laut KMK-Ferienkalender 2026/27 zehn Länder, von einem Tag in Brandenburg und Sachsen bis zu sechs in Rheinland-Pfalz. Für Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen weist er keine aus.
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Planen Ferien-Vergleich
Gemeinsame Ferientage mehrerer Länder.