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Ladenöffnung an Feiertagen, Heiligabend und Silvester

Fällt Heiligabend auf einen Werktag, dürfen Geschäfte in allen 16 Ländern bis 14 Uhr öffnen. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bleiben Läden grundsätzlich geschlossen; Ausnahmen gelten etwa für Bahnhöfe, Flughäfen, Tankstellen, Apotheken und für einige Stunden auch für Bäckereien. An Silvester ist nur in fünf Ländern um 14 Uhr Schluss.

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Einkaufstasche mit Lebensmitteln und Tannenzweigen auf einer Holzbank in einer verschneiten Straße
KI-generiert

Fällt Heiligabend auf einen Werktag, sind die Läden geöffnet – in allen 16 Ländern aber nur bis 14 Uhr. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bleiben Geschäfte grundsätzlich geschlossen. Ausnahmen gelten für Bahnhöfe, Flughäfen, Tankstellen und Apotheken sowie für einige Stunden für Bäckereien, Blumenläden und Kioske. An Silvester ist nur in fünf Ländern um 14 Uhr Schluss, in den übrigen gelten die normalen Öffnungszeiten.

Wie lange Geschäfte öffnen dürfen, regelt jedes Land selbst. Seit der Föderalismusreform 2006 ist der Ladenschluss ausdrücklich Sache der Länder (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG). Als letztes Land hat Bayern zum 1. August 2025 ein eigenes Gesetz erlassen. Das Ladenschlussgesetz des Bundes gilt dort seit Ablauf des 31. Juli 2025 nicht mehr (Art. 13 BayLadSchlG).

Grundsatz: Sonn- und Feiertage sind Ruhetage

Das Grundgesetz übernimmt in Art. 140 eine Regel der Weimarer Reichsverfassung. Danach bleiben Sonntag und staatlich anerkannte Feiertage „als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt“ (Art. 139 WRV). Das Bundesverfassungsgericht hat die Öffnung an allen vier Adventssonntagen in Berlin deshalb für verfassungswidrig erklärt (Urteil vom 1. Dezember 2009, 1 BvR 2857/07). Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen muss die Ausnahme bleiben.

Geschlossen wird nur an Tagen, die im jeweiligen Land gesetzliche Feiertage sind. An Fronleichnam bleiben die Läden zum Beispiel in Bayern und Nordrhein-Westfalen zu, in Niedersachsen und Hamburg sind sie geöffnet. Am 1. November schließen sie nur in den fünf Ländern, in denen Allerheiligen gesetzlicher Feiertag ist. Welche Tage wo gelten, zeigt der Vergleich der Bundesländer.

Heiligabend: geöffnet bis 14 Uhr

Fällt der 24. Dezember auf einen Werktag, schließen die Geschäfte in allen Ländern spätestens um 14 Uhr. In Nordrhein-Westfalen dürfen Verkaufsstellen „am 24. Dezember an Werktagen bis 14 Uhr geöffnet sein“ (§ 4 Abs. 1 LÖG NRW). In Bayern müssen sie an Heiligabend „bis 6 Uhr und ab 14 Uhr“ geschlossen sein (Art. 2 Abs. 1 BayLadSchlG). Im Saarland gilt 6 bis 14 Uhr (§ 3 LÖG Saarland).

Bahnhofs- und Flughafengeschäfte dürfen in vielen Ländern bis 17 Uhr öffnen, etwa in Bayern (Art. 4 BayLadSchlG) und Nordrhein-Westfalen (§ 9 LÖG NRW). Tankstellen und die Apotheken im Notdienst bleiben auch danach erreichbar. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen am 24. Dezember nach 14 Uhr ohnehin nicht beschäftigt werden (§ 18 JArbSchG).

Wenn Heiligabend auf einen Sonntag fällt

Fällt der 24. Dezember auf einen Sonntag, bleiben die meisten Geschäfte geschlossen. Viele Länder erlauben aber eine kurze Öffnung für Lebensmittel oder Weihnachtsbäume. Die Regeln unterscheiden sich deutlich:

Heiligabend am Sonntag: Sonderregeln der Länder
LandErlaubte Öffnung
Baden-WürttembergLebensmittel und Weihnachtsbäume, höchstens drei Stunden bis 14 Uhr (§ 9 Abs. 3 LadÖG)
BayernLebensmittel und Christbäume, drei Stunden zwischen 8 und 14 Uhr (Art. 3 Abs. 4 BayLadSchlG)
BerlinLebensmittelgeschäfte von 7 bis 14 Uhr (§ 4 Abs. 1 BerlLadÖffG)
BrandenburgLebensmittel und Weihnachtsbäume von 7 bis 14 Uhr (§ 4 Abs. 3 BbgLöG)
Bremenkeine Lebensmittelgeschäfte; Bäcker, Blumen, Weihnachtsbäume und Zeitungen je drei Stunden bis 14 Uhr (§ 8 Abs. 1)
HamburgLebensmittel, Weihnachtsbäume, Bäcker, Blumen und Zeitungen höchstens drei Stunden bis 14 Uhr (§ 6 Abs. 3)
Hessenkeine Sonderregel im HLöG, nur die allgemeinen Sonntagsausnahmen
Mecklenburg-VorpommernLebensmittel und Weihnachtsbäume höchstens drei Stunden bis 14 Uhr (§ 3 Abs. 1 ÖffZG M-V)
Niedersachsendie üblichen Sonntagsausnahmen bis 14 Uhr, danach nur Apotheken, Tankstellen und Bahnhofsläden (§ 3 Abs. 3 NLöffVZG)
Nordrhein-WestfalenWeihnachtsbäume von 10 bis 14 Uhr, Bäcker, Blumen und Zeitungen bis 14 Uhr (§ 5 LÖG NRW)
Rheinland-Pfalzkeine Sonderregel im Ladenöffnungsgesetz
Saarlandkeine Sonderregel; Weihnachtsbaumverkauf wie an allen Adventssonntagen (§ 8 Abs. 3)
SachsenLebensmittel, Weihnachtsbäume, Bäcker, Blumen und Zeitungen höchstens drei Stunden zwischen 7 und 14 Uhr (§ 7 Abs. 4)
Sachsen-AnhaltBäcker, Blumen, Zeitungen, Hofläden und Weihnachtsbäume höchstens drei Stunden bis 14 Uhr (§ 5 Abs. 2)
Schleswig-HolsteinLebensmittel und Weihnachtsbäume bis 14 Uhr (§ 3 Abs. 3 LÖffZG)
ThüringenBäcker, Blumen, Zeitungen, Hofläden und Weihnachtsbäume höchstens drei Stunden bis 14 Uhr (§ 9 Abs. 3)

Silvester: in fünf Ländern um 14 Uhr Schluss

Für Silvester gibt es keine einheitliche Regel. Fünf Länder schreiben für den 31. Dezember an Werktagen Ladenschluss um 14 Uhr vor:

  • Bremen: § 3 Abs. 1 Nr. 2 Bremisches Ladenschlussgesetz
  • Hessen: § 3 Abs. 2 Nr. 4 HLöG
  • Niedersachsen: § 3 Abs. 3 NLöffVZG
  • Sachsen: § 3 Abs. 1 SächsLadÖffG
  • Thüringen: § 4 Abs. 1 Nr. 3 ThürLadÖffG

In den übrigen elf Ländern ist Silvester ein normaler Werktag mit den üblichen Öffnungszeiten, in Bayern also von 6 bis 20 Uhr. Fällt Silvester auf einen Sonntag, bleiben die Läden wie an jedem Sonntag geschlossen. Sachsen erlaubt dann eine kurze Öffnung für Lebensmittel (§ 7 Abs. 4 SächsLadÖffG). Wie lange es noch bis zum Jahreswechsel dauert, zeigt der Silvester-Countdown auf guten-rutsch.com.

Brötchen und Brezeln in Weidenkörben auf einer Bäckertheke im Morgenlicht
Bäckereien dürfen an vielen Sonn- und Feiertagen einige Stunden verkaufen – wie lange, regelt jedes Land selbst. KI-generiert

Ausnahmen: Wo Sie an Feiertagen einkaufen können

  • Bahnhöfe und Flughäfen: Die Geschäfte dürfen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Das Sortiment ist in der Regel auf Reisebedarf beschränkt.
  • Tankstellen: Neben Kraftstoff und Autozubehör dürfen sie an Sonn- und Feiertagen nur Reisebedarf verkaufen, den die Gesetze eng begrenzen.
  • Apotheken: Sie sind zur ständigen Dienstbereitschaft verpflichtet. Die Behörde kann einzelne Apotheken befreien, wenn eine andere die Versorgung sichert (§ 23 ApBetrO). So entsteht der Notdienst, der auch an Feiertagen besetzt ist.
  • Bäckereien: Backwaren dürfen an Sonn- und Feiertagen einige Stunden verkauft werden. In Bayern, Baden-Württemberg und Bremen sind es drei Stunden, in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hamburg fünf, in Hessen sechs. An einzelnen Feiertagen bleibt der Bäcker trotzdem zu. In Bayern und Nordrhein-Westfalen gilt das etwa für Ostermontag, Pfingstmontag und 2. Weihnachtstag, in Baden-Württemberg für Ostersonntag, Pfingstsonntag und 1. Weihnachtstag.
  • Blumen und Zeitungen: Auch sie haben kurze Verkaufszeiten. An Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag und am 1. Advent dürfen Blumenläden in Bayern und Baden-Württemberg sechs Stunden öffnen.
  • Kur- und Ausflugsorte: Dort dürfen Geschäfte an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen öffnen, in Baden-Württemberg zum Beispiel acht Stunden lang (§ 7 LadÖG). Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben dafür eigene Bäderregelungen.
  • Läden ohne Personal: Mehrere Länder erlauben personallose Kleinstsupermärkte auch an Sonn- und Feiertagen, darunter Bayern (Art. 2 Abs. 2 BayLadSchlG), Baden-Württemberg und Hessen. Die erlaubte Verkaufsfläche liegt bei 120 bis 150 Quadratmetern.

Verkaufsoffene Sonntage

An einigen Sonntagen im Jahr dürfen Geschäfte ausnahmsweise öffnen. Die Gemeinden geben diese Tage frei, häufig zu einem Markt, Fest oder einer Messe. Die Höchstzahl reicht von drei Sonn- und Feiertagen in Baden-Württemberg (§ 8 LadÖG) bis zu zehn je Geschäft in Berlin (§ 6 BerlLadÖffG). In den meisten Ländern ist die Öffnung auf fünf Stunden begrenzt.

Viele Tage sind ausgeschlossen. Baden-Württemberg verbietet die Freigabe von Adventssonntagen und Feiertagen im Dezember (§ 8 Abs. 3 LadÖG), Hamburg und Bremen schließen die Adventssonntage ebenfalls aus. Berlin und Brandenburg erlauben dagegen Öffnungen im Advent; Brandenburg begrenzt den Einsatz der Beschäftigten auf zwei Adventssonntage (§ 10 Abs. 2 BbgLöG). Die Termine vor Ort veröffentlicht die Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Die Gesetze schützen auch die Beschäftigten im Handel. In Thüringen etwa müssen Verkäuferinnen und Verkäufer mindestens zwei Samstage im Monat frei haben (§ 12 Abs. 3 ThürLadÖffG).

Ladenöffnungsgesetze der 16 Länder

Die Tabelle zeigt die Öffnungszeiten an Werktagen, die Regeln für Heiligabend und Silvester sowie die Höchstzahl verkaufsoffener Sonn- und Feiertage. Die Links führen zu den amtlichen Gesetzestexten.

Ladenöffnungsgesetze der Länder im Überblick
LandGesetzWerktage24. Dezember31. DezemberVerkaufsoffene Sonn- und Feiertage
Baden-WürttembergLadÖGohne Begrenzungbis 14 Uhrwie Werktag3
BayernBayLadSchlG6–20 Uhr6–14 Uhrwie Werktag4
BerlinBerlLadÖffG0–24 Uhrbis 14 Uhrwie Werktag8 + 2 aus Anlass
BrandenburgBbgLöG0–24 Uhrbis 14 Uhrwie Werktag5 + 1 regional
BremenBremisches Ladenschlussgesetzohne Begrenzungbis 14 Uhrbis 14 Uhr4
HamburgLadenöffnungsgesetzohne Begrenzungbis 14 Uhrwie Werktag4
HessenHLöG0–24 Uhrbis 14 Uhrbis 14 Uhr4
Mecklenburg-VorpommernÖffZG M-VMo–Fr ohne Begrenzung, Sa bis 22 Uhrbis 14 Uhrwie Werktag4
NiedersachsenNLöffVZGohne Begrenzungbis 14 Uhrbis 14 Uhr6 je Gemeinde, 4 je Ortsbereich
Nordrhein-WestfalenLÖG NRWohne Begrenzungbis 14 Uhrwie Werktag8
Rheinland-PfalzLadöffnG6–22 Uhr6–14 Uhrwie Werktag4
SaarlandLÖG Saarland6–20 Uhr6–14 Uhrwie Werktag4
SachsenSächsLadÖffG6–22 Uhr6–14 Uhr6–14 Uhr4 + regionale Anlässe
Sachsen-AnhaltLÖffZeitG LSAMo–Fr 0–24 Uhr, Sa bis 20 Uhrbis 14 Uhrwie Werktag4
Schleswig-HolsteinLÖffZGohne Begrenzungbis 14 Uhrwie Werktag4
ThüringenThürLadÖffGMo–Fr 0–24 Uhr, Sa bis 20 Uhrbis 14 Uhrbis 14 Uhr4

Einkaufen vor Feiertagen: Was Sie einplanen sollten

Am längsten geschlossen ist es an Ostern. Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag sind Ruhetage, nur der Karsamstag dazwischen ist ein normaler Einkaufstag. In Hessen schließen die Geschäfte schon am Gründonnerstag um 20 Uhr (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 HLöG).

Auch Weihnachten erfordert Planung. Fällt Heiligabend auf einen Samstag, sind die Läden von Samstag 14 Uhr bis Dienstag früh geschlossen. Der 1. Weihnachtstag ist dann ein Sonntag, der 2. ein Montag.

An stillen Feiertagen wie Karfreitag gelten zusätzlich Verbote für öffentliche Veranstaltungen; mehr dazu im Ratgeber Stille Feiertage. Wer im Handel oder in der Gastronomie an Feiertagen arbeitet, findet seine Rechte im Ratgeber Arbeiten an Feiertagen.

Auch einmalige Feiertage schließen die Läden. In Berlin ist der 17. Juni 2028 einmalig gesetzlicher Feiertag (§ 1 Abs. 1 Nr. 11 Gesetz über die Sonn- und Feiertage). Anlass ist der 75. Jahrestag des Volksaufstands von 1953. An diesem Samstag bleiben die Berliner Geschäfte deshalb grundsätzlich geschlossen.

Quellen

Häufige Fragen

Haben Supermärkte an Heiligabend geöffnet?

Ja, wenn der 24. Dezember auf einen Werktag fällt – in allen Ländern bis 14 Uhr. Fällt er auf einen Sonntag, erlauben viele Länder nur eine kurze Öffnung für Lebensmittel oder Weihnachtsbäume.

Bis wann haben Geschäfte an Silvester geöffnet?

In Bremen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen bis 14 Uhr. In den übrigen Ländern gelten die normalen Öffnungszeiten; einzelne Händler schließen freiwillig früher.

Hat der Bäcker am Ostermontag geöffnet?

Das hängt vom Land ab. In Bayern und Nordrhein-Westfalen ist der Verkauf von Backwaren am Ostermontag nicht erlaubt, in Baden-Württemberg dagegen am Ostersonntag nicht.

Wo kann ich an Feiertagen einkaufen?

In Bahnhöfen, Flughäfen und Tankstellen, meist mit eingeschränktem Sortiment. Medikamente gibt es in der Notdienst-Apotheke, Backwaren je nach Land für einige Stunden beim Bäcker.

Gilt das Ladenschlussgesetz des Bundes noch?

Nein. Bayern hat als letztes Land zum 1. August 2025 ein eigenes Gesetz erlassen. Seitdem richten sich die Öffnungszeiten in allen 16 Ländern nach Landesrecht.

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