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Erster Weihnachtsfeiertag: Christfest, Festessen und was geöffnet hat
Der 1. Weihnachtstag ist am Freitag, 25. Dezember 2026. Der 25. Dezember ist in allen 16 Bundesländern gesetzlicher Feiertag, die Geschäfte bleiben geschlossen. Christen feiern an diesem Tag das Hochfest der Geburt Jesu, evangelisch Christfest genannt.
1. Weihnachtstag
25
Dezember 2026
Freitag
Feiertag in allen 16 Ländern
in 83 Tagen

Der 1. Weihnachtstag ist am Freitag, 25. Dezember 2026. Der 25. Dezember ist in allen 16 Bundesländern gesetzlicher Feiertag: Geschäfte bleiben geschlossen, gearbeitet wird nur in Bereichen mit gesetzlicher Ausnahme. Für Christen ist er der Hauptfesttag von Weihnachten, das Hochfest der Geburt Jesu.
Nach Bescherung und Christmette am Heiligen Abend gehört der Tag in vielen Familien dem Gottesdienst, dem Festessen und der Ruhe. Was an diesem Tag geöffnet hat, welche Zuschläge gelten und wer arbeiten darf, regeln Bundes- und Landesgesetze recht genau.
Wann ist der 1. Weihnachtstag?
Der 1. Weihnachtstag hat ein festes Datum: den 25. Dezember. 2026 fällt er auf einen Freitag, danach folgt der Samstag, 25. Dezember 2027. Gebräuchlich ist auch der Name erster Weihnachtsfeiertag; in der evangelischen Kirche heißt der Tag Christfest I.
Die Tabelle zeigt die nächsten Termine mit Wochentag und Kalenderwoche. Liegt der Feiertag auf einem Samstag oder Sonntag, bringt er Beschäftigten mit Fünftagewoche keinen zusätzlichen freien Tag. Nachgeholt wird er in keinem Land.
| Termin | Datum | Wochentag | Kalenderwoche |
|---|---|---|---|
| 1. Weihnachtstag 2026 | 25. Dezember 2026 | Freitag | KW 52 |
| 1. Weihnachtstag 2027 | 25. Dezember 2027 | Samstag | KW 51 |
| 1. Weihnachtstag 2028 | 25. Dezember 2028 | Montag | KW 52 |
| 1. Weihnachtstag 2029 | 25. Dezember 2029 | Dienstag | KW 52 |
| 1. Weihnachtstag 2030 | 25. Dezember 2030 | Mittwoch | KW 52 |
Neujahr hat immer denselben Wochentag wie der 1. Weihnachtstag, denn zwischen beiden liegt genau eine Woche. Mit dem 1. Januar endet die Weihnachtsoktav, die acht Festtage ab dem 25. Dezember. Den Abend davor beschreibt die Seite Heiligabend.
Christfest: was Christen am 25. Dezember feiern
Die katholische Kirche begeht den 25. Dezember als Hochfest der Geburt des Herrn. Das Kirchenrecht zählt ihn zu den gebotenen Feiertagen (can. 1246 § 1 CIC). Katholiken sind dann wie an Sonntagen zur Mitfeier der Messe verpflichtet und sollen Arbeiten meiden, die Gottesdienst und Erholung im Weg stehen (can. 1247 CIC).
Für Weihnachten kennt die katholische Liturgie drei eigene Messen: in der Heiligen Nacht, am Morgen und am Tag. Die Messe am Morgen heißt nach den Hirten der Weihnachtsgeschichte auch Hirtenmesse. Am Vormittag des 25. Dezember feiern viele Pfarreien ein festliches Hochamt.
In evangelischen Gottesdiensten steht am Christfest I der Anfang des Johannesevangeliums im Mittelpunkt (Joh 1,1–5.9–14). Der Wochenspruch lautet: „Das Wort ward Fleisch und wohnte unter uns“ (Joh 1,14). Die liturgische Farbe beider Weihnachtstage ist Weiß.
Im Erzgebirge und in manchen süddeutschen Gemeinden ist ein Gottesdienst im Morgengrauen des Weihnachtstags bis heute die wichtigste Feier. Daher stammt auch der Name Mette: Er geht auf das lateinische „matutinus“ zurück, morgendlich.
„Urbi et orbi“ und Weihnachtsansprache
Am 1. Weihnachtstag spendet der Papst von der Benediktionsloggia des Petersdoms den Segen „Urbi et orbi“ – „der Stadt und dem Erdkreis“. Diesen Segen erteilt er außerdem am Ostersonntag und direkt nach seiner Wahl. Papst Leo XIV. sprach ihn zu Weihnachten erstmals am 25. Dezember 2025.
Auch der Bundespräsident wendet sich zum Fest an die Bevölkerung: Seine Weihnachtsansprache trägt traditionell das Datum des 25. Dezember. Musikalisch ist der Tag mit Johann Sebastian Bach verbunden. Der erste Teil seines Weihnachtsoratoriums erklang erstmals am 25. Dezember 1734 in den Leipziger Hauptkirchen St. Nikolai und St. Thomas.
Festessen am Weihnachtstag
Gutes Essen gehört neben dem Gottesdienst zu den kirchlichen Festtagen. Nach dem Weihnachtslexikon der Evangelischen Kirche in Deutschland wird besonders am 1. Weihnachtstag reichlich aufgetischt. Früher hatte das einen zweiten Grund: Der 24. Dezember war ein strenger Fastentag.
Was auf den Tisch kommt, unterscheidet sich von Region zu Region und von Familie zu Familie. Verbreitet sind Gänse- und Schweinebraten, in manchen Gegenden auch Karpfen. Als Klassiker gilt die Weihnachtsgans.

Was am 1. Weihnachtstag geöffnet hat
Geschäfte bleiben am 1. Weihnachtstag geschlossen, denn die Ladenöffnungsgesetze der Länder erlauben an Sonn- und Feiertagen nur Ausnahmen. Nordrhein-Westfalen schließt beide Weihnachtstage sogar ausdrücklich als verkaufsoffene Tage aus (§ 6 Abs. 5 LÖG NRW). Öffnen dürfen:
- Tankstellen – auch an Feiertagen ganztägig, in Nordrhein-Westfalen nach § 8 LÖG NRW.
- Läden in Bahnhöfen und Flughäfen – für Reisebedarf, in Nordrhein-Westfalen den ganzen Tag (§ 9 LÖG NRW).
- Apotheken im Notdienst – welche Apotheke in Ihrer Nähe Dienst hat, zeigt die Notdienstsuche auf aponet.de, dem Gesundheitsportal der Apothekerinnen und Apotheker.
- Bäckereien, Blumen- und Zeitungsläden – in einigen Ländern stundenweise. Bayern erlaubt den Verkauf von Backwaren drei Stunden zwischen 8 und 18 Uhr, möglichst außerhalb des Hauptgottesdienstes (Art. 3 Abs. 3 BayLadSchlG). In Nordrhein-Westfalen sind es fünf Stunden (§ 5 Abs. 1 LÖG NRW).
- Gaststätten und Hotels – sie fallen nicht unter das Ladenrecht, und das Arbeitszeitgesetz lässt Beschäftigung dort ausdrücklich zu (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 ArbZG).
Am 2. Weihnachtstag ziehen Bayern und Nordrhein-Westfalen die Grenze für Bäcker und Blumenläden enger. Die Regeln aller 16 Länder vergleicht der Ratgeber Ladenöffnung an Feiertagen.
Ist die Hausarztpraxis geschlossen, erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst über die bundesweite Nummer 116117. In lebensbedrohlichen Fällen gilt der Notruf 112.
Arbeiten am 1. Weihnachtstag
An gesetzlichen Feiertagen dürfen Beschäftigte von 0 bis 24 Uhr grundsätzlich nicht arbeiten (§ 9 ArbZG). Ausnahmen gelten unter anderem für Rettungsdienste, Krankenhäuser und Pflegeheime, Gastronomie, Verkehrsbetriebe sowie die Energie- und Wasserversorgung (§ 10 ArbZG). Fällt der Feiertag auf einen Ihrer Arbeitstage, zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter (§ 2 EntgFG).
Wer arbeitet, kann Zuschläge bis 150 Prozent des Grundlohns steuerfrei erhalten (§ 3b Abs. 1 Nr. 4 EStG). Diesen Höchstsatz gibt es nur für den 25. und 26. Dezember, den 1. Mai und Heiligabend ab 14 Uhr. An den übrigen Feiertagen liegt die Grenze bei 125 Prozent.
Steuerlich zählt der Grundlohn dabei höchstens mit 50 Euro je Stunde (§ 3b Abs. 2 EStG). Beitragsfrei in der Sozialversicherung bleiben die Zuschläge nur, soweit der Grundlohn 25 Euro je Stunde nicht übersteigt (§ 1 SvEV). Bei 20 Euro Stundenlohn sind so bis zu 30 Euro Zuschlag je Stunde steuer- und beitragsfrei.
Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Feiertagszuschlag gibt es nicht. Ob und wie viel gezahlt wird, ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag; diese können auch sonst von den allgemeinen Regeln abweichen.
Welche Branchen an Feiertagen arbeiten dürfen und welcher Ausgleich zusteht, erklärt der Ratgeber Arbeiten an Feiertagen.
Sonntagsruhe und Feiertagsschutz
Das Grundgesetz schützt Sonntage und staatlich anerkannte Feiertage „als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ (Art. 140 GG mit Art. 139 der Weimarer Reichsverfassung). Die Einzelheiten regeln die Feiertagsgesetze der Länder. In Bayern etwa sind öffentlich bemerkbare Arbeiten verboten, die die Feiertagsruhe stören können (Art. 2 BayFTG).
Während des Hauptgottesdienstes gelten zusätzliche Grenzen, in Bayern in der Regel von 7 bis 11 Uhr. Lärm in der Nähe von Kirchen und öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen sind dann weitgehend untersagt. Die bayerische Ausnahme für Autowaschanlagen ab 12 Uhr gilt an beiden Weihnachtstagen nicht (Art. 2 Abs. 3 Nr. 5 BayFTG).
Auch auf den Autobahnen wird es ruhiger. Lastwagen über 7,5 Tonnen dürfen an beiden Weihnachtstagen von 0 bis 22 Uhr nicht fahren (§ 30 Abs. 3 und 4 StVO). Ausgenommen sind etwa Transporte leicht verderblicher Lebensmittel. An welchen Tagen darüber hinaus Tanz und laute Feiern ruhen müssen, zeigt der Ratgeber Stille Feiertage.
Gesetzlicher Feiertag in allen 16 Ländern
Den 1. Weihnachtstag führen die Feiertagsgesetze aller Länder auf. Die Karte zeigt die Geltung:
Gesetzlicher Feiertag in allen 16 Bundesländern.
Brückentage rund um den 1. Weihnachtstag
2026 liegt der 1. Weihnachtstag auf einem Freitag. Ob sich Urlaub lohnt, hängt davon ab, wie viele Werktage zwischen dem Fest und Neujahr bleiben. Heiligabend und Silvester zählen dabei als Arbeitstage. Die Übersicht zeigt die Brücken je Land; wie Feiertage auf den Urlaub angerechnet werden, erklärt der Ratgeber Feiertage und Urlaub.
| Zeitraum | Gilt in | Urlaub nehmen | Urlaub → frei |
|---|---|---|---|
| 25.12. bis 03.01.2027 | alle Länder | Mo 28.12., Di 29.12., Mi 30.12., Do 31.12. | 4 → 10 |
Eigene Kombination rechnen: Brückentage-Planer
Am Tag danach: 2. Weihnachtstag
Auf den 1. folgt der 2. Weihnachtstag, ebenfalls bundesweit gesetzlicher Feiertag. Er ist der Gedenktag des Stephanus und unterscheidet sich rechtlich in Details. So dürfen Jugendliche dann in Ausnahmebranchen arbeiten, Bäcker in Bayern und Nordrhein-Westfalen dagegen nicht verkaufen. Alles dazu steht auf der Seite 2. Weihnachtstag; Baum, Krippe und Geschichte des Festes beschreibt Weihnachten.
Wie lange noch bis zum 1. Weihnachtstag?
Der Countdown zählt die Tage, Stunden und Minuten bis zum nächsten 25. Dezember.
Countdown: 1. Weihnachtstag am Freitag, 25. Dezember 2026
Heute ist es so weit!
Quellen
- Einkommensteuergesetz, § 3b – Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit
- Sozialversicherungsentgeltverordnung, § 1 – beitragsfreie Zuwendungen
- Jugendarbeitsschutzgesetz, § 18 – Feiertagsruhe
- Mutterschutzgesetz, § 6 – Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit
- Arbeitszeitgesetz, § 10 – Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
- Entgeltfortzahlungsgesetz, § 2 – Entgeltzahlung an Feiertagen
- Grundgesetz, Art. 140 mit Art. 139 WRV – Schutz der Sonn- und Feiertage
- Straßenverkehrs-Ordnung, § 30 – Sonn- und Feiertagsfahrverbot
- Bayerisches Ladenschlussgesetz, Art. 3 – Verkauf an Sonn- und Feiertagen
- Bayerisches Feiertagsgesetz, Art. 2 – Schutz der Sonn- und Feiertage
- Ladenöffnungsgesetz NRW, §§ 5, 6, 8 und 9
- aponet.de: Notdienstapotheken finden (mit Hinweis auf 116117 und 112)
- Codex des Kanonischen Rechtes, can. 1246–1248 – Feiertage
- Kirchenjahr evangelisch (ELKB, Nordkirche, VELKD): Christfest I
- EKD: Lexikon Advent und Weihnachten (Christmette, Festessen)
- Heiliger Stuhl: „Urbi et Orbi“ – Weihnachten 2025
- Bundespräsident: Weihnachtsansprache vom 25. Dezember 2024
- katholisch.de: Von drei Messen über Gaukeleien zur Bescherung
- Wikipedia: Christmette (drei Weihnachtsmessen; ergänzend)
- Wikipedia: Weihnachtsoratorium (Bach) (ergänzend)
1. Weihnachtstag nach Jahren
Häufige Fragen
Ist der 1. Weihnachtstag in allen Bundesländern ein Feiertag?
Ja. Der 25. Dezember ist in allen 16 Ländern gesetzlicher Feiertag. 2026 fällt er auf einen Freitag.
Welche Geschäfte haben am 1. Weihnachtstag geöffnet?
Tankstellen, Apotheken im Notdienst und Läden für Reisebedarf in Bahnhöfen und Flughäfen. In Bayern und Nordrhein-Westfalen dürfen außerdem Bäckereien, Blumen- und Zeitungsläden einige Stunden verkaufen.
Wie hoch ist der steuerfreie Zuschlag am 1. Weihnachtstag?
Bis zu 150 Prozent des Grundlohns (§ 3b Abs. 1 Nr. 4 EStG). Der Grundlohn zählt dabei höchstens mit 50 Euro je Stunde; beitragsfrei sind Zuschläge nur bis zu einem Grundlohn von 25 Euro.
Dürfen Jugendliche am 25. Dezember arbeiten?
Nein. Der 25. Dezember gehört zu den vier Feiertagen, an denen § 18 Abs. 2 JArbSchG keine Ausnahme zulässt – auch nicht in Gaststätten oder Krankenhäusern.
Wann spendet der Papst den Segen „Urbi et orbi“?
Am 1. Weihnachtstag, am Ostersonntag und nach der Wahl eines neuen Papstes. Er spricht ihn von der Benediktionsloggia des Petersdoms in Rom.
Ist der 1. Weihnachtstag für Katholiken ein gebotener Feiertag?
Ja. Das Kirchenrecht zählt den Tag der Geburt Christi zu den gebotenen Feiertagen (can. 1246 CIC); Katholiken sind dann zur Mitfeier der Messe verpflichtet (can. 1247 CIC).
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