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Heiligabend am 24. Dezember: Arbeit, Läden und Bräuche
Heiligabend ist am Donnerstag, 24. Dezember 2026. Der 24. Dezember ist kein gesetzlicher Feiertag, viele Beschäftigte haben aber nach Tarif- oder Arbeitsvertrag ab Mittag frei. Geschäfte müssen spätestens um 14 Uhr schließen, wenn der Tag auf einen Werktag fällt.
Heiligabend
24
Dezember 2026
Donnerstag
kein gesetzlicher Feiertag
in 83 Tagen

Heiligabend ist am Donnerstag, 24. Dezember 2026. Der 24. Dezember ist in keinem Bundesland ein gesetzlicher Feiertag – die Weihnachtsfeiertage beginnen erst am 25. Dezember. Für viele ist er trotzdem nur ein halber Arbeitstag: Geschäfte schließen spätestens um 14 Uhr, und vielfach endet die Arbeit am Mittag.
Am Abend beginnt mit Gottesdiensten und Bescherung das Weihnachtsfest. Wie lange Sie arbeiten und einkaufen können, hängt von Gesetz, Tarif und Wohnort ab. Besondere Regeln gelten, wenn Heiligabend auf einen Sonntag fällt.
Wann ist Heiligabend?
Heiligabend ist immer am 24. Dezember, dem Vorabend des 1. Weihnachtstags. 2026 fällt er auf einen Donnerstag; danach folgt der Freitag, 24. Dezember 2027. Der Name bezieht sich auf die Heilige Nacht, in der Christen die Geburt Jesu feiern.
Heiligabend ist zugleich der letzte Tag der Adventszeit. Fällt er auf einen Sonntag, ist er der 4. Advent – dann liegen Adventsgottesdienst am Morgen und Christvesper am Nachmittag am selben Tag. Silvester folgt genau eine Woche später und hat deshalb immer denselben Wochentag.
| Termin | Datum | Wochentag | Kalenderwoche |
|---|---|---|---|
| Heiligabend 2026 | 24. Dezember 2026 | Donnerstag | KW 52 |
| Heiligabend 2027 | 24. Dezember 2027 | Freitag | KW 51 |
| Heiligabend 2028 | 24. Dezember 2028 | Sonntag | KW 51 |
| Heiligabend 2029 | 24. Dezember 2029 | Montag | KW 52 |
| Heiligabend 2030 | 24. Dezember 2030 | Dienstag | KW 52 |
Für Schülerinnen und Schüler ist Heiligabend in der Regel schulfrei. In den Ferienplänen der Länder beginnen die Weihnachtsferien spätestens an diesem Tag, oder er fällt auf ein Wochenende. Die Termine aller Länder stehen auf der Seite Weihnachtsferien.
Arbeiten an Heiligabend
Für das Arbeitsrecht ist der 24. Dezember ein gewöhnlicher Werktag. Einen gesetzlichen Anspruch auf einen freien Nachmittag gibt es nicht. Wer laut Dienstplan arbeitet, muss kommen, wenn der Arbeitgeber nicht freigibt.
Viele Tarifverträge regeln den Tag ausdrücklich. Im öffentlichen Dienst stellt § 6 Abs. 3 TVöD Beschäftigte am 24. Dezember unter Fortzahlung des Entgelts frei, soweit es die dienstlichen Verhältnisse zulassen. Ist das nicht möglich, steht ihnen innerhalb von drei Monaten ein entsprechender Freizeitausgleich zu.
In der Privatwirtschaft entscheiden Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Vielfach ist ab Mittag frei, oder der Tag zählt als halber Urlaubstag. Fehlt jede Regelung, brauchen Sie für einen freien Heiligabend einen ganzen Urlaubstag. Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag kann von diesen allgemeinen Regeln abweichen.
Wollen viele Beschäftigte an Heiligabend frei haben, muss der Arbeitgeber auswählen. Er hat die Urlaubswünsche zu berücksichtigen, es sei denn, dringende betriebliche Belange oder sozial vorrangige Wünsche anderer stehen entgegen (§ 7 Abs. 1 BUrlG). Stellen Sie Ihren Urlaubsantrag für die Festtage deshalb möglichst früh.
Welche Branchen an Sonn- und Feiertagen arbeiten dürfen und welcher Ausgleich zusteht, erklärt der Ratgeber Arbeiten an Feiertagen.
Läden an Heiligabend: bis 14 Uhr
Geschäfte müssen an Heiligabend spätestens um 14 Uhr schließen, wenn der 24. Dezember auf einen Werktag fällt. Die Regel stammt aus dem Ladenschlussgesetz des Bundes (§ 3 Satz 1 Nr. 3 LadSchlG). Seit der Föderalismusreform 2006 regeln die Länder die Ladenöffnung selbst. Bayern hat als letztes Land zum 1. August 2025 ein eigenes Gesetz erlassen.
Alle 16 Länder haben die 14-Uhr-Grenze übernommen. Beispiele sind § 3 Abs. 2 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes und § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Bremischen Ladenschlussgesetzes. Kunden, die um 14 Uhr noch im Laden sind, dürfen noch bedient werden (so etwa § 3 Abs. 2 des Bremischen Gesetzes).
Ausnahmen gibt es vor allem für Apotheken, Tankstellen sowie Geschäfte an Bahnhöfen und Flughäfen, die Reisebedarf verkaufen. Niedersachsen etwa erlaubt ab 14 Uhr ausschließlich diesen Verkaufsstellen die Öffnung (§ 3 Abs. 3 NLöffVZG). Restaurants und Imbisse sind keine Verkaufsstellen im Sinne des Ladenrechts; ihre Öffnungszeiten legen die Betreiber fest.
Weil die beiden Weihnachtstage folgen, bleiben die Läden je nach Wochentag mehrere Tage am Stück geschlossen. Die Übersicht zeigt, wann Sie zuletzt einkaufen können und wann die Geschäfte wieder öffnen.
| Heiligabend fällt auf | Letzter Einkauf | Geschäfte wieder offen |
|---|---|---|
| Montag | Montag, 24.12., bis 14 Uhr | Donnerstag, 27.12. |
| Dienstag | Dienstag, 24.12., bis 14 Uhr | Freitag, 27.12. |
| Mittwoch | Mittwoch, 24.12., bis 14 Uhr | Samstag, 27.12. |
| Donnerstag | Donnerstag, 24.12., bis 14 Uhr | Montag, 28.12. |
| Freitag | Freitag, 24.12., bis 14 Uhr | Montag, 27.12. |
| Samstag | Samstag, 24.12., bis 14 Uhr | Dienstag, 27.12. |
| Sonntag | Samstag, 23.12. (in manchen Ländern auch Sonntagvormittag) | Mittwoch, 27.12. |
Am längsten geschlossen sind die Geschäfte, wenn Heiligabend auf einen Donnerstag fällt: von Donnerstagmittag bis Montagmorgen. Frische Lebensmittel für die Festtage sollten Sie dann bis Donnerstag, 14 Uhr, besorgt haben. Die Regeln aller Länder für Feiertage und Sondertermine fasst der Ratgeber Ladenöffnung an Feiertagen zusammen.
Wenn Heiligabend auf einen Sonntag fällt
Fällt der 24. Dezember auf einen Sonntag, bleiben die meisten Geschäfte geschlossen, denn dann gilt das Sonntagsverbot. Das frühere Bundesrecht machte eine Ausnahme (§ 15 LadSchlG). Lebensmittelgeschäfte, Läden mit erlaubter Sonntagsöffnung und Christbaumverkäufer durften höchstens drei Stunden öffnen, längstens bis 14 Uhr.
Die Länder handhaben diesen Fall heute unterschiedlich: Manche erlauben weiterhin einige Stunden Verkauf am Vormittag, andere gar keinen. Den Großeinkauf erledigen Sie in solchen Jahren am besten am Samstag davor.
Für Beschäftigte ist der Tag dann ein gewöhnlicher Sonntag. Arbeiten dürfen nur Bereiche, für die das Arbeitszeitgesetz Ausnahmen vorsieht, etwa Krankenhäuser, Gaststätten oder Verkehrsbetriebe (§ 10 ArbZG). Kirchlich fallen der 4. Advent und der Heilige Abend zusammen.
Bescherung: wann und von wem

Die Bescherung am Abend des 24. Dezember ist jünger, als viele vermuten. Lange wurden die Geschenke erst am Morgen des 1. Weihnachtstags verteilt. Im 18. und 19. Jahrhundert rückte die Bescherung auf den Heiligen Abend vor, zuerst in evangelischen Familien; katholische Familien zogen allmählich nach.
Wer die Geschenke bringt, hängt von Region und Familie ab. Das Christkind entstand Anfang des 16. Jahrhunderts in evangelischen Gegenden als Ersatz für den heiligen Nikolaus. Heute ist es vor allem im katholisch geprägten Süden und Westen verbreitet, in Mittel- und Norddeutschland kommt meist der Weihnachtsmann.
Wie die Bescherung abläuft, ist Familiensache. Verbreitet ist ein festes Ritual: Die Kinder warten, bis ein Glöckchen läutet, dann öffnet sich die Tür zum Zimmer mit dem geschmückten Baum. Woher Baum, Krippe und Weihnachtsgeschenke stammen, steht auf der Seite zu Weihnachten.
Christvesper und Christmette
Für Christen beginnt das Weihnachtsfest am Abend des 24. Dezember. Evangelische Gemeinden feiern am Nachmittag oder frühen Abend die Christvesper. Im Mittelpunkt stehen die Weihnachtsgeschichte aus dem Lukasevangelium (Lk 2) und bekannte Weihnachtslieder; oft spielen Kinder ein Krippenspiel.
„Christmette“ ist die eher katholische Bezeichnung für den Gottesdienst in der Heiligen Nacht. Früher begann sie um Mitternacht oder in den frühen Morgenstunden. Heute feiern viele Pfarreien sie schon ab 18 Uhr, manche weiterhin um Mitternacht.
Die Tradition mehrerer Weihnachtsgottesdienste ist alt: Papst Gregor der Große bestimmte im 6. Jahrhundert, dass zu Weihnachten drei Messen gefeiert werden. In evangelischen Gebieten wurde die Mette dagegen ins Morgengrauen des 25. Dezember verlegt.
In Bayern ist Heiligabend ab 14 Uhr ein stiller Tag. Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen sind dann nur erlaubt, wenn sie den ernsten Charakter des Tages wahren (Art. 3 Bayerisches Feiertagsgesetz). Was in anderen Ländern gilt, steht im Ratgeber Stille Feiertage.
Regionale Bräuche am Heiligen Abend
Viele Bräuche des Abends unterscheiden sich nach Konfession und Region. In evangelischen Familien stand lange der geschmückte Baum im Mittelpunkt, in katholischen die Krippe. Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurde der Christbaum auch in katholischen Wohnzimmern üblich.
Im Rheinland wird beim „Frautragen“ in den neun Tagen vor der Christnacht ein Marienbild oder eine Marienfigur von Familie zu Familie weitergegeben. Im Erzgebirge zogen früher Kurrende-Sänger, evangelische Kinderchöre, singend durch die Dörfer.
Ärztliche Hilfe an Heiligabend und den Feiertagen
Ist Ihre Arztpraxis an Heiligabend oder an den Weihnachtstagen geschlossen, erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst bundesweit unter 116117. Die Nummer ist Tag und Nacht erreichbar, auch am Wochenende und an Feiertagen. Sie ist für Beschwerden gedacht, mit denen Sie sonst in die Praxis gehen würden und die nicht bis zum nächsten Werktag warten können.
In lebensbedrohlichen Fällen wählen Sie den Notruf 112. Apotheken wechseln sich an Feiertagen im Notdienst ab; welche Apotheke in Ihrer Nähe geöffnet hat, zeigt in der Regel ein Aushang an der Apothekentür.
Countdown bis Heiligabend
Wie viele Tage es noch bis zum Heiligen Abend sind, zeigt der Countdown:
Countdown: Heiligabend am Donnerstag, 24. Dezember 2026
Heute ist es so weit!
Quellen
- Ladenschlussgesetz (Bund), § 3 – Allgemeine Ladenschlusszeiten
- Ladenschlussgesetz (Bund), § 15 – Sonntagsverkauf am 24. Dezember
- IHK Darmstadt: Hessisches Ladenöffnungsgesetz
- Transparenzportal Bremen: Bremisches Ladenschlussgesetz, § 3
- NI-VORIS: § 3 NLöffVZG – Allgemein zulässige Verkaufszeiten
- IHK Nürnberg: Neues Ladenschlussgesetz für Bayern ab 1. August 2025
- Wikipedia: Ladenöffnungszeit (Länderübersicht, ergänzend)
- TVöD, § 6 – Regelmäßige Arbeitszeit
- Bundesurlaubsgesetz, § 7 – Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
- Einkommensteuergesetz, § 3b – Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit
- Arbeitszeitgesetz, § 10 – Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
- Bayerisches Feiertagsgesetz, Art. 3 – Stille Tage
- 116117: Ärztlicher Bereitschaftsdienst
- katholisch.de: Von drei Messen über Gaukeleien zur Bescherung
- EKD: Lexikon Advent und Weihnachten (Christkind, Christmette, Christvesper, Heiligabend)
- katholisch.de: Von Weihnachtsgurken und Kindleinwiegen
Heiligabend nach Jahren
Häufige Fragen
Ist Heiligabend ein gesetzlicher Feiertag?
Nein. Der 24. Dezember ist in allen Ländern ein Werktag. Gesetzliche Feiertage sind erst der 25. und der 26. Dezember.
Bis wann haben Geschäfte an Heiligabend geöffnet?
Fällt der 24. Dezember auf einen Werktag, müssen Geschäfte in allen Ländern spätestens um 14 Uhr schließen. Ausnahmen gelten vor allem für Apotheken, Tankstellen und Läden an Bahnhöfen und Flughäfen.
Habe ich an Heiligabend frei?
Nur, wenn Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag das vorsehen. Im öffentlichen Dienst stellt § 6 Abs. 3 TVöD Beschäftigte frei, soweit der Dienstbetrieb es zulässt. Sonst brauchen Sie einen Urlaubstag.
Was gilt, wenn Heiligabend auf einen Sonntag fällt?
Dann gilt das Sonntagsverbot für Geschäfte; nur einzelne Länder erlauben wenige Stunden Verkauf am Vormittag. Kirchlich ist der Tag zugleich der 4. Advent.
Wann beginnt die Christmette?
Traditionell um Mitternacht. Heute feiern viele katholische Pfarreien sie schon ab 18 Uhr; evangelische Gemeinden laden am Nachmittag oder frühen Abend zur Christvesper ein.
Warum ist die Bescherung am Abend des 24. Dezember?
Früher wurden die Geschenke am Morgen des 1. Weihnachtstags verteilt. Im 18. und 19. Jahrhundert rückte die Bescherung auf den Heiligen Abend vor, zuerst in evangelischen Familien.
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