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Tag der Arbeit am 1. Mai: Feiertag, Geschichte und Maibaum

Der Tag der Arbeit ist am Samstag, 1. Mai 2027. Der 1. Mai ist in allen 16 Ländern gesetzlicher Feiertag. Fällt er auf einen Samstag oder Sonntag, gibt es keinen Ersatztag.

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Tag der Arbeit

1

Mai 2027

Samstag

Feiertag in allen 16 Ländern

in 205 Tagen

Weiß-blau gestreifter Maibaum mit grünem Kranz und bunten Bändern vor blauem Himmel
KI-generiert

Der Tag der Arbeit ist am Samstag, 1. Mai 2027. Der 1. Mai ist in allen 16 Ländern gesetzlicher Feiertag, die meisten Beschäftigten haben frei. Seine Wurzeln liegen in der Arbeiterbewegung des 19. Jahrhunderts. Heute prägen Kundgebungen, Maibäume, Maifeste und Ausflüge den Tag.

Auf welchen Wochentag fällt der 1. Mai?

Das Datum ist fest, der Wochentag rückt jedes Jahr um einen Tag weiter, in Schaltjahren um zwei. 2027 fällt der 1. Mai auf einen Samstag, danach folgt der Montag, 1. Mai 2028. Die Übersicht nennt Wochentag und Kalenderwoche für die kommenden Jahre.

Tag der Arbeit: die nächsten Termine
TerminDatumWochentagKalenderwoche
Tag der Arbeit 20271. Mai 2027SamstagKW 17
Tag der Arbeit 20281. Mai 2028MontagKW 18
Tag der Arbeit 20291. Mai 2029DienstagKW 18
Tag der Arbeit 20301. Mai 2030MittwochKW 18
Tag der Arbeit 20311. Mai 2031DonnerstagKW 18

Für Beschäftigte ist ein 1. Mai zwischen Montag und Freitag ein zusätzlicher freier Tag. Liegt er auf einem Samstag oder Sonntag, bringt er den meisten nichts. Einen Nachholtag kennt das deutsche Feiertagsrecht nicht.

Wo der 1. Mai gesetzlicher Feiertag ist

Der 1. Mai ist bundesweit frei, geregelt ist das aber in den Feiertagsgesetzen der Länder. Ein Bundesgesetz gibt es nur für den 3. Oktober. In Bayern steht der 1. Mai in Art. 1 Abs. 1 des Feiertagsgesetzes. Brandenburg nennt ihn in § 2 Abs. 1 FTG, Hessen in § 1 Abs. 1 HFeiertagsG.

Nordrhein-Westfalen gibt dem Tag in § 2 Abs. 1 seines Feiertagsgesetzes eine eigene Widmung. Dort heißt er „Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde“. Die meisten anderen Landesgesetze nennen ihn schlicht „1. Mai“.

Was am 1. Mai für Beschäftigte gilt

  • Bezahlung: Fällt Arbeitszeit wegen des Feiertags aus, zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter (§ 2 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz).
  • Feiertagsruhe: Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Feiertagen nicht beschäftigt werden (§ 9 Arbeitszeitgesetz). Ausnahmen, etwa für Krankenhäuser, Gastronomie oder Verkehrsbetriebe, regelt § 10 ArbZG.
  • Ersatzruhetag: Wer an einem Feiertag arbeitet, der auf einen Werktag fällt, erhält innerhalb von acht Wochen einen Ersatzruhetag (§ 11 Abs. 3 ArbZG).
  • Zuschläge: Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht, Zuschläge regeln Tarif- oder Arbeitsverträge. Steuerfrei bleiben am 1. Mai Zuschläge bis 150 Prozent des Grundlohns (§ 3b Abs. 1 Nr. 4 EStG).
  • Teilzeit: Wer an diesem Wochentag ohnehin nicht arbeitet, hat in der Regel keinen Anspruch auf einen freien Ausgleichstag.

Tarif- und Arbeitsverträge können abweichende Regeln enthalten. Mehr dazu im Ratgeber Arbeiten an Feiertagen.

Geschäfte und Lkw-Verkehr

Läden bleiben am 1. Mai geschlossen. Die Ladenöffnungsgesetze der Länder erlauben Ausnahmen, etwa für Tankstellen sowie Läden in Bahnhöfen und Flughäfen; Einzelheiten unter Ladenöffnung an Feiertagen. Lkw über 7,5 Tonnen dürfen von 0 bis 22 Uhr keine gewerblichen Güter befördern (§ 30 Abs. 3 StVO). Der 1. Mai steht ausdrücklich in der Feiertagsliste von § 30 Abs. 4 StVO.

Geöffnet haben dagegen viele Restaurants, Ausflugslokale, Museen und Freizeitangebote. Busse und Bahnen fahren meist nach dem Sonn- und Feiertagsfahrplan. Apotheken bieten einen Notdienst an, den ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie bundesweit unter der Nummer 116 117.

Schulen und Kitas

Am 1. Mai ist in allen Ländern schulfrei, Kitas bleiben in der Regel geschlossen. Ob Schulen an einem Brückentag davor oder danach frei geben, regeln die Länder unterschiedlich. Teils entscheiden die Schulen selbst über bewegliche Ferientage. Die Grundlagen erklärt die Seite Wer die Schulferien festlegt.

Geschichte des 1. Mai

1886: Streiks für den Achtstundentag

Der Tag der Arbeit hat seinen Ursprung in den USA. Am 1. Mai 1886 demonstrierten dort rund 400.000 Arbeiter für den Achtstundentag. In den Tagen danach kam es zu Gewalt, die Polizei erschoss mehrere Streikposten. Bei einer Versammlung auf dem Haymarket in Chicago starben durch eine Explosion und Schüsse sieben Polizisten und vermutlich vier Demonstranten.

1889 und 1890: Paris und der erste Maifeiertag

1889 kamen sozialistische Parteien und Gewerkschaften aus vielen Ländern in Paris zum Internationalen Arbeiterkongress zusammen, der Geburtsstunde der Zweiten Internationale. Sie beschlossen, sich einem Plan der amerikanischen Gewerkschaften anzuschließen: einer weltweiten Demonstration am 1. Mai 1890. In Deutschland legten an diesem Tag etwa 100.000 Menschen die Arbeit nieder.

1918: Der Achtstundentag kommt

Die zentrale Forderung des 1. Mai wurde in Deutschland erst nach dem Ersten Weltkrieg erfüllt. Am 15. November 1918 unterzeichneten Arbeitgeber und Gewerkschaften das Stinnes-Legien-Abkommen. Darin vereinbarten sie unter anderem den Achtstundentag. Verhandlungsführer waren der Industrielle Hugo Stinnes und der Gewerkschafter Carl Legien.

1919: Feiertag für ein einziges Jahr

In der Weimarer Republik erklärte die Nationalversammlung den 1. Mai 1919 zum gesetzlichen Feiertag. Die Regelung galt allerdings nur für dieses eine Jahr. Eine reichsweite Dauerlösung kam in der Weimarer Zeit nicht zustande.

1933: Vereinnahmung durch die Nationalsozialisten

1933 machten die Nationalsozialisten den 1. Mai zum „Feiertag der nationalen Arbeit“ und nutzten ihn für ihre Propaganda. Schon am Tag danach, dem 2. Mai 1933, besetzten SA-Trupps Gewerkschaftshäuser und Redaktionen. Die Gewerkschaften wurden zerschlagen, viele Funktionäre verhaftet und verfolgt.

Nach 1945: zwei Traditionen

Der Alliierte Kontrollrat bestätigte den 1. Mai 1946 als Feiertag. In Westdeutschland nutzten vor allem die Gewerkschaften den Tag für Massenkundgebungen mit wechselnden arbeits- und friedenspolitischen Schwerpunkten. In der DDR war der 1. Mai ein Staatsfeiertag mit organisierten Aufmärschen und lange Zeit auch mit Militärparaden.

Seit der Wiedervereinigung gilt der 1. Mai in allen 16 Ländern als gesetzlicher Feiertag. Der Deutsche Gewerkschaftsbund ruft bis heute in vielen Städten zu Kundgebungen auf, meist unter einem gemeinsamen Jahresmotto. Solche Versammlungen schützt das Grundgesetz in Art. 8 als Versammlungsfreiheit.

Bräuche am 1. Mai

Maibaum

In Bayern, Baden-Württemberg und vielen anderen Regionen stellen Dorfgemeinschaften und Vereine einen Maibaum auf. Meist ist es ein hoher, entrindeter Stamm mit grünem Kranz und bunten Bändern, in Bayern oft weiß-blau bemalt. Vor dem Aufstellen bewachen junge Leute den Baum. Denn das Maibaumstehlen gehört vielerorts zum Brauch, die „Diebe“ verlangen dann eine Auslöse.

In Bayern tragen viele Maibäume seitlich Zunftzeichen: Figuren und Tafeln, die die Handwerke und Vereine des Ortes zeigen. Aufgerichtet wird der Stamm vielerorts noch von Hand, mit Muskelkraft und langen Holzstangen. Danach folgt meist ein Maifest mit Musik, oft mit alten Volksliedern wie „Der Mai ist gekommen“, dessen Text von Emanuel Geibel stammt.

Im Rheinland gibt es den Brauch der Liebesmaien. In der Nacht zum 1. Mai stellen junge Männer eine geschmückte Birke vor das Haus ihrer Liebsten. In Schaltjahren drehen vielerorts die Frauen den Brauch um.

Kundgebungen, Maifeste und Ausflüge

Neben den Kundgebungen der Gewerkschaften gibt es Maifeste, Maiwanderungen und Familienausflüge. Am Vorabend feiern viele die Walpurgisnacht oder den „Tanz in den Mai“. Die rote Nelke ist ein traditionelles Symbol der Arbeiterbewegung und wird bei Kundgebungen bis heute getragen.

Rote Nelke auf einer alten Werkbank neben Hammer und Hobel
Die rote Nelke gilt als traditionelles Symbol der Arbeiterbewegung. KI-generiert

Brückentage am 1. Mai

Wie viel der 1. Mai für Ihre Urlaubsplanung bringt, hängt allein vom Wochentag ab:

  • Montag oder Freitag: ein verlängertes Wochenende mit drei freien Tagen, ganz ohne Urlaub.
  • Dienstag: Ein Urlaubstag am Montag davor ergibt vier freie Tage am Stück.
  • Donnerstag: Ein Urlaubstag am Freitag danach ergibt ebenfalls vier freie Tage.
  • Mittwoch: Zwei Urlaubstage ergeben fünf freie Tage, vier Urlaubstage neun Tage von Samstag bis Sonntag.
  • Samstag oder Sonntag: kein zusätzlicher freier Tag.

In Jahren mit frühem Osterfest liegt Christi Himmelfahrt nur wenige Tage nach dem 1. Mai. Dann lassen sich beide Feiertage mit wenigen Urlaubstagen verbinden. 2008 fielen der 1. Mai und Christi Himmelfahrt sogar auf denselben Tag. Das nächste Mal geschieht das erst 2160.

Tag der Arbeit 2027 fällt auf einen Samstag. Ein klassischer Brückentag ergibt sich dadurch nicht.

Ihre persönliche Kombination aus Urlaubs- und Feiertagen rechnet der Brückentage-Planer für jedes Bundesland aus.

Der Mai als Feiertagsmonat

Mit dem 1. Mai beginnt eine Zeit mit vielen Feiertagen. Christi Himmelfahrt fällt in den meisten Jahren in den Mai, der Pfingstmontag in etwa jedem zweiten Jahr. In Ländern mit Fronleichnam kommt in Jahren mit frühem Osterfest ein vierter Feiertag im Mai hinzu.

Für Ihre Jahresplanung heißt das: Prüfen Sie den Mai zuerst. Wer die Brückentage dieses Monats früh beantragt, kann mit wenigen Urlaubstagen mehrere lange Wochenenden verbinden. Ein Feiertag, der auf einen Samstag fällt, zählt dabei nicht mit.

Quellen

Tag der Arbeit nach Jahren

Häufige Fragen

Gibt es einen Ersatzfeiertag, wenn der 1. Mai auf einen Sonntag fällt?

Nein. Das deutsche Feiertagsrecht kennt keine Nachholtage. Fällt der 1. Mai auf ein Wochenende, entfällt der zusätzliche freie Tag.

Warum ist gerade der 1. Mai der Tag der Arbeit?

Am 1. Mai 1886 streikten in den USA rund 400.000 Arbeiter für den Achtstundentag. 1889 beschloss der Internationale Arbeiterkongress in Paris, an diesem Datum weltweit zu demonstrieren.

Seit wann ist der 1. Mai in Deutschland ein Feiertag?

1919 war er einmalig gesetzlicher Feiertag. 1933 machten ihn die Nationalsozialisten zum Propagandafeiertag, 1946 bestätigte ihn der Alliierte Kontrollrat; heute regeln ihn die Feiertagsgesetze der Länder.

Sind Zuschläge für Arbeit am 1. Mai steuerfrei?

Ja, bis zu 150 Prozent des Grundlohns (§ 3b Abs. 1 EStG). Ob Sie überhaupt einen Zuschlag erhalten, regeln Tarif- oder Arbeitsvertrag.

Haben Geschäfte am 1. Mai geöffnet?

In der Regel nicht. Die Ladenöffnungsgesetze der Länder erlauben Ausnahmen, etwa für Tankstellen und Läden in Bahnhöfen und Flughäfen.

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